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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 50/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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BAULEITPLANUNG DER GEMEINDE PETERSBERG

1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18, OT Petersberg „Igelstück/Stockacker“, 6. Änderung im Bereich „Sportplatz Landwehr“

Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 10.11.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Igelstück/Stockacker“ im Ortsteil Petersberg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.

Das Planänderungsgebiet befindet sich im Osten der Ortslage Petersberg, im südöstlichen Anschluss an die Anliegerstraße „Neuwiesenfeld“. Im Nordosten grenzen Ackerflächen an, im Südosten befindet sich der Sportplatz „Landwehr“ und im Südwesten grenzt der Feuerwehrstützpunkt von Petersberg an. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 1.550 m².

Der Bebauungsplan wurde nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes obsolet. Der Flächennutzungsplan muss daher im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Die Änderung des Bebauungsplanes hat zum Ziel ein Baugebiet für den Neubau einer Atemschutzwerkstatt im direkten Anschluss an das bestehende Sportlerheim auszuweisen. Der im wirksamen Flächennutzungsplan bisher als „Grünflächen“ ausgewiesene Bereich wird im Rahmen der Berichtigung als „Flächen für den Gemeinbedarf“ nach § 5 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) dargestellt (s. nachfolgende Abbildungen). Als Nutzungszweck werden „Feuerwehr“ und „Sportlerheim“ durch Plansymbol dargestellt.

Abbildung 1: Geltungsbereich der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersberg - Abbildung: vor Berichtigung (Abbildung ohne Maßstab, genordet)
Abbildung 2: Geltungsbereich der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersberg - Abbildung: nach Berichtigung (Abbildung ohne Maßstab, genordet)

Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirksam. Die Berichtigung wird im Rathaus Petersberg (36100 Petersberg, Rathausplatz 1, Bauabteilung) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Berichtigung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Petersberg, 14.12.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
Froß
Bürgermeister