Herr Peter Scheel hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat in der Gemeindevertretung Petersberg mit Ablauf des 31.12.2023 verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass Herr Scheel am 31.12.2023 aus der Gemeindevertretung Petersberg ausscheidet und als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Kommunalwahl vom 14.03.2021 Herr Manfred Farnung, Stiffolerweg 8, 36100 Petersberg, in die Gemeindevertretung Petersberg nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach den §§ 25 bis 27 Kommunalwahlgesetz gegeben.
Insbesondere kann jede/jeder Wahlberechtigte/-r innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einzureichen. Der Einspruch ist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Petersberg, 15.12.2023