Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ankündigung

Ankündigung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2025 nachstehenden Ankündigungsbeschluss gefasst:

Ankündigungsbeschluss

Für die öffentliche Wasserversorgung durch den Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön sollen kostendeckende Benutzungsgebühren erhoben werden. Daher ist es notwendig, dass eine Anpassung der bestehenden Benutzungsgebühren erfolgt. Die dafür notwendige Gebührenkalkulation wird durch ein externes Fachunternehmen erstellt.

Die Höhe der Benutzungsgebühren soll gemäß § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten öffentlichen Wasserversorgung gedeckt werden. Ein entsprechender 11. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung wird auf Basis von § 3 KAG von der Verbandsversammlung erlassen und rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft gesetzt.

Die Pflichtigen nach der Wasserversorgungssatzung haben damit zu rechnen, dass im Jahr 2026 eine Anpassung der Wassergebühren rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgt.

Der Ankündigungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Dipperz, den 10.12.2025

gez. Klaus-Dieter Vogler
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön