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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 7/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Erschließungsbeitrag 'Am Gehausküppel' OT Petersberg - Abweichungssatzung

Auf Grund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. 11. 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. I Nr. 257), der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und des § 13 Absatz 3 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Petersberg vom 13.06.2013 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg in der Sitzung am 22.01.2026 die folgende

A B W E I C H U N G S S A T Z U N G

beschlossen:

§ 1

Die Erschließungsanlage „Marienküppel“ (Grundstück Gemarkung Petersberg, Flur 2, Flurstück 16/19) des Neubaugebiets „Am Gehausküppel“ wurde abweichend von den in § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Petersberg festgelegten Merkmalen der endgültigen Herstellung ohne beidseitige Gehwege hergestellt und soll jetzt als fertiggestellt gelten.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Petersberg, den 06.02.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Petersberg
gez. Brandes, Bürgermeisterin