Am 15.02.2023 waren die Steuern und Abgaben für das 1. Quartal 2023 fällig.
Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet wurden und eine SEPA-Lastschrift nicht vereinbart worden ist, werden die Zahlungspflichtigen um Zahlung bis 03.03.2023 gebeten.
Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sein, werden Vollstreckungsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung und des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingeleitet.
Zahlen Sie fristgemäß – spätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns bezüglich einer Zahlungsvereinbarung. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen.