Aufgrund von Umstellungsarbeiten im Rahmen der verwaltungs- und finanztechnischen Übernahme des Zweckverbandes wird in diesem Jahr die erste Rate der Wassergebührenabrechnung 2025 am 1. März 2025 fällig.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass dieser spätestens am 1. März 2025 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.
Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Zweckverband verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Beispiel Kassenzeichen: 11*****-7000-00*
Zahlung auf eines der folgenden Konten: | |
| Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG | |
| IBAN: | DE58 5306 2350 0000 8104 01 |
| BIC: | GENODEF1PBG |
| Sparkasse Fulda | |
| IBAN: | DE78 5305 0180 0027 0003 06 |
| BIC: | HELADEF1FDS |
Wir bitten um Beachtung!