Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Reinigung von Regenwasserabläufen und Kanaleinflüssen in der Gemeinde Petersberg

In Zeiten der Klimaveränderung werden immer mehr Starkregenereignisse wahrgenommen.

Das kann im Bereich von Wohnansiedelungen in kurzer Zeit zu Aufstauproblemen oder Rückstauschäden im Kanalbereich führen. Hier können sich die Anlieger mit unterschiedlichen baulichen Maßnahmen schützen (z.B. Rückstauklappen). Dazu berät auch der Abwasserverband Fulda, unter Tel.: 0661/8397-0.

Bei größeren Regenereignissen kommt es vor, dass die Kanalisation so vollläuft, dass kein zusätzliches Wasser mehr abgeführt wird. Damit das Straßenwasser dennoch ablaufen kann, sind die Straßensinkkästen sauber zu halten. Hierzu betreibt der Abwasserverband Fulda zweimal im Jahr (Frühjahr/Herbst) eine turnusmäßige Reinigung mit einer extra dafür ausgebildeten Kolonne aus dem eigenen Betriebshof. Im gesamten Gemeindegebiet Petersberg betrifft das rund 3200 sogenannter Gullys. Die nicht unerheblichen Kosten dieser zweimaligen Reinigung trägt dabei die Gemeinde Petersberg.

Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, sondern nur eine zusätzliche Maßnahme. Denn grundsätzlich sind die Hauseigentümer, Anwohner und/oder Hausbewohner zur Reinigung verpflichtet - ähnlich wie beim Winterdienst. Dies ist in der „Satzung über die Straßenreinigung“ der Gemeinde Petersberg geregelt, die über unsere Homepage www.petersberg.de einsehbar ist. In der Satzung ist geregelt, dass die Grundstückseigentümer an öffentlichen Straßen unter anderem für die Reinigung der Straßen, Parkflächen, Gehwege sowie auch der Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle zuständig sind.

Für die Leerung der Gully-Eimer selbst sind die Anlieger nicht zuständig. Dies war in der Gemeindezeitung 04/2024 leider missverständlich dargestellt. Allerdings ist es, wenn der Eimer voll ist, oftmals schon zu spät - dann sind die Anlieger ihrer Reinigungspflicht offensichtlich nicht nachgekommen.

Das wiederum sorgt dann bei Starkregen für Probleme: Der Gully ist verstopft, das Wasser kann nicht in den Kanal laufen und sucht sich seinen Weg über Straßen in die Grundstücke. Ein freier aufnahmefähiger Straßenablauf liegt daher im eigenen Interesse. Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner, auf die Einläufe zu achten und der Reinigung nachzukommen. Eine frühzeitige Reinigung kann helfen, bei Starkregen Gefahren zu vermeiden.