Frau Claudia Brandes hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie aufgrund ihres Amtsantritts als Bürgermeisterin am 01.03.2024 auf ihr Mandat im Ortsbeirat Petersberg verzichtet.
Ich habe demgemäß festgestellt, dass Frau Brandes mit Ablauf des 29.02.2024 aus dem Ortsbeirat Petersberg ausscheidet und als nächster nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zur Kommunalwahl am 14.03.2021 Herr Joachim Heinrich Schulz, An der Liede 30, 36100 Petersberg, mit Wirkung vom 01.03.2024 in den Ortsbeirat Petersberg nachrückt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 ff. des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben. Insbesondere kann jeder Wählberechtigte gegen die getroffene Feststellung binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Einspruch beim besonderen Wahlleiter der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Petersberg, den 23.02.2024