Titel Logo
Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis der Gemeindekasse Petersberg

Am 15.02.2025 waren die Steuern und Abgaben für das 1. Quartal 2025 fällig.

Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet wurden und eine SEPA-Lastschrift nicht vereinbart worden ist, werden die Zahlungspflichtigen um Zahlung bis 03.03.2025 gebeten.

Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sein, werden Vollstreckungsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung und des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingeleitet.

Deshalb unsere Empfehlung:

Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns bezüglich einer Zahlungsvereinbarung. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen.

Gemeindekasse Petersberg