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Amtsblatt Blickpunkt Petersberg
Ausgabe 9/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2025

Genehmigung und Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Verbandsversammlung am 27.11.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

739.300 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

732.825 €

mit einem Saldo von

7.105 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Überschuss von

7.105 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

148.455 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

265.500 €

mit einem Saldo von

-257.500 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

61.392 €

mit einem Saldo von

-61.392 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-170.437 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Dipperz, 27.11.2024

Der Verbandsvorstand

gez. Klaus-Dieter Vogler

Verbandsvorsitzender

2. Genehmigung der Haushaltssatzung

Nach § 97a HGO bedarf die Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Vorderrhön keiner Genehmigung. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung, da in dem Jahr, zu deren Lasten sie veranschlagt ist (2026), keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind.

Der Inhalt der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 23.07.2025 wurde der Verbandsversammlung gemäß § 7 Abs. 2 KGG i.V.m. § 50 Abs. 3 HGO in der Sitzung am 22.10.2025 bekanntgegeben.

3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 02. bis 12 März 2026 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz im Zimmer des Bürgermeisters/Verbandsvorsitzenden zu jedermanns Einsicht aus.

Sprechzeiten:

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

dienstags bis freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bisher erfolgte keine öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und keine Auslegung des Haushaltsplans Nach § 97 Abs. 4 HGO. Dies wird hiermit nachgeholt.

Dipperz, 19.02.2026 —  Der Verbandsvorstand

 — gez. Klaus-Dieter Vogler

 — Verbandsvorsitzender