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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Gestaltung Innenteil Seite 5
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Bekanntmachung des Wahltages

Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten.

Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig.

Wahlvorschläge anderer Parteien und Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerberin müssen von mindestens zweimal so viel Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen Vertreter hat. Die Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in Poppenhausen (Wasserkuppe) beträgt 15. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt haben.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlvorschläge sind während der allgemeinen Öffnungszeiten,

spätestens am Mo., 21. April 2025 bis 18:00 Uhr,

schriftlich (im Original) bei dem Wahlleiter der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) Wahlamt, Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen, 1. OG, einzureichen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann.

Bei dem Wahlleiter sind auch die zur Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Formblätter zu erhalten. Diese stehen (mit Ausnahme des Formblatts Unterstützungsunterschriften) auch im Internet unter

https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen/vordrucke-fuer-parteienwaehlergemeinschaften-und-einzelbewerberinnen-und-bewerber

oder auf der Webseite der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) als Download zur Verfügung.

Mit dem Wahlvorschlag sind einzureichen:
  • eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung im Wahlvorschlag einverstanden ist (Zustimmungserklärung),
  • eine Bescheinigung des Gemeindevorstands am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt (Wählbarkeitsbescheinigung),
  • bei Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde;
  • benötigt ein Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften: Namen, Vornamen und Anschrift der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf den amtlichen Formblättern sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes über ihre Wahlberechtigung.

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Nach der Zulassung (§ 15 KWG) können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 21. April 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Poppenhausen (Wasserkuppe), den 07. März 2025

gez. Manfred Helfrich
Bürgermeister und Gemeindewahlleiter

Hier finden Sie die Vordrucke für die Wahlvorschläge der Bürgermeisterwahl in 2025:

https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen/vordrucke-fuer-parteienwaehlergemeinschaften-und-einzelbewerberinnen-und-bewerber