Die Gemeindevertretung hat am 17.12.2024 die Aufstellung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Die Firma Krenzer im OT Abtsroda benötigt weitere gewerbliche Bauflächen auf vorhandenem - im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als gewerbliche Baufläche dargestellten – Grundstück. Zur Baurechtschaffung ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans mit Festsetzung von Gewerbegebiet im Verfahren mit Umweltprüfung und Eingriffsausgleich erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Abtsroda, Flur 1, die Flurstücke 16/1, 17, 18/1. 18/2, 18/3, 18/4, 18/8, 18/9, 19/3, 19/4, 19/6, 100/2 in einer Gesamtgröße von nahezu 1 ha und ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen:
Die Bauleitplanung kann im Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 24.04.2025 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Poppenhausen eingesehen werden, sofern nicht ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag betroffen ist. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Mo. bis Do.: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr und jeweils von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr,
Die., bis 17.30 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) unter st.unger@poppenhausen-wasserkuppe.de vorgebracht werden.
Die ausgelegten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter „Rathaus- Bauen & Wohnen – Bauleitpläne im Verfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Poppenhausen (Wasserkuppe), den 18. März 2025