Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung hat am 10.03.2025 beschlossen, eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauBG) für das Flurstück 13/1 in der Flur 12, Gemarkung Gackenhof aufzustellen und die Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öff. Belange durchzuführen, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Geltungsbereich der Satzung in einer Größe von ca. 993 m2 ist der nachstehenden Abbildung ohne Maßstab zu entnehmen:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich Begründung kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
24.03.2025 bis einschließlich 24.04.2025
in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Poppenhausen eingesehen werden, sofern nicht ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag betroffen ist. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Mo. bis Do.: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr und jeweils von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr,
Die., bis 17.30 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) unter st.unger@poppenhausen-wasserkuppe.de vorgebracht werden.
Die ausgelegten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter „Rathaus-Bauen & Wohnen – Bauleitpläne im Verfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https:// bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Poppenhausen (Wasserkuppe), den 18. März 2025