Gemeindesteuern und Abgaben für das 2. Quartal 2025 waren am 15. Mai 2025 fällig.
Einige Bürger sind ihrer Verpflichtung bislang noch nicht nachgekommen. Hiermit wird nachdrücklich an die Zahlungspflicht erinnert.
Entsprechende Mahnungen werden in den nächsten Tagen mit den üblichen Säumniszuschlägen und Mahngebühren zugestellt.
Wenn Sie das unangenehme Mahnverfahren umgehen wollen, dann erteilen Sie der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie brauchen sich somit um die Steuertermine keine Gedanken mehr zu machen. Steuern und Abgaben werden per Lastschrift zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto eingezogen. Entsprechende Vordrucke können unter www.poppenhausen-wasserkuppe.de in der Rubrik „Rathaus & Gemeinde“ im Bereich Bürgerservice - Formulare abgerufen werden.