Gemäß § 6 Abs. 1 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. Teil I, S. 606) wird abweichend von § 3 Abs 2 Ziff. 1 HLöG im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt:
1. Regelung
Aus Anlass des im Ortskern von Poppenhausen (Wasserkuppe) stattfindenden 7. Rhöner Brot-, Bier-, und Genußmarktes wird die Öffnung aller Verkaufsstellen im Ortskern der Gemeinde Poppenhausen am
Sonntag, 18. Juni 2023,
in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr
freigegeben.
2. Bekanntmachung
Diese Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe), 02.06.2023