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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. Teil I, S. 606) wird abweichend von § 3 Abs 2 Ziff. 1 HLöG im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt:

1. Regelung

Aus Anlass des im Ortskern von Poppenhausen (Wasserkuppe) stattfindenden 7. Rhöner Brot-, Bier-, und Genußmarktes wird die Öffnung aller Verkaufsstellen im Ortskern der Gemeinde Poppenhausen am

Sonntag, 18. Juni 2023,

in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr

freigegeben.

2. Bekanntmachung

Diese Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe), 02.06.2023

Manfred Helfrich
-Bürgermeister-