Die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO (Hessische Gemeindeordnung) öffentlich bekannt gemacht. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung über die Aufnahme der in der Satzung festgesetzten Kreditaufnahme wird gleichzeitig bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt zur Einsichtnahme
vom 22.07.2026 bis einschließlich 29.07.2026
während der Dienststunden im Rathaus Poppenhausen, Finanzabteilung, Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen öffentlich aus.
Poppenhausen (Wasserkuppe) den 17.07.2026
| Der Gemeindevorstand |
| (Siegel) |
|
| Alexandra Ballweg |
| Bürgermeisterin |
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) am 28.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 7.823.103 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.199.619 EUR |
| mit einem Saldo von | -376.516 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.300 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 300 EUR |
| mit einem Fehlbetrag | 376.216 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 213.149 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.788.950 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.581.250 EUR |
| mit einem Saldo von | -792.300 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 500.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 99.600 EUR |
| mit einem Saldo von | 400.400 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | 178.751 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
500.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 260 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 260 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf |
| 390 v.H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO
Gem. § 100 HGO werden für die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen folgende Regelungen getroffen:
Bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich, wenn sie
| - | im Ergebnishaushalt 10.000 EUR des jeweiligen Budgets auf Hauptproduktebene |
| - | im Finanzhaushalt 10.000 EUR der jeweiligen Investitions- oder Investitionsförderungsmaßnahme nicht übersteigen. |
In diesen Fällen dürfen sie mit vorheriger Zustimmung des Gemeindevorstandes geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 EUR dürfen mit vorheriger Zustimmung der Bürgermeisterin geleistet werden. Dem Gemeindevorstand ist die Zustimmung in der folgenden Sitzung zur Kenntnis zu geben.
§ 9
Folgender Sperrvermerk wurde beschlossen:
| 1. | Produktsachkonto 11140.0500 Liegenschaftswesen, Gebäudemanagement – Unbebaute Grundstücke, Haushaltsansatz 400.000 EUR |
Zur Aufhebung des Sperrvermerks ist ein gesonderter Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.
Poppenhausen (Wasserkuppe), den 17.07.2026
| Der Gemeindevorstand |
| (Siegel) | Alexandra Ballweg |
| Bürgermeisterin |
Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung erteilt die Genehmigung: