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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. Teil I, S. 606) wird abweichend von § 3 Abs 2 Ziff. 1 HLöG im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt:

1. Regelung

Aus Anlass des im Ortskern von Poppenhausen stattfindenden

34. Handwerker- und Bauernmarktes wird die Öffnung aller Verkaufsstellen im Ortskern der Gemeinde Poppenhausen am

Sonntag, 01. September 2024,

in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr

freigegeben.

2. Bekanntmachung

Diese Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe), 31.07.2024

Manfred Helfrich
-Bürgermeister-