Gemäß § 6 Abs. 1 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. Teil I, S. 606) wird abweichend von § 3 Abs 2 Ziff. 1 HLöG im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt:
Aus Anlass des im Ortskern von Poppenhausen stattfindenden
33. Handwerker- und Bauernmarkt wird die Öffnung aller Verkaufsstellen im Ortskern der Gemeinde Poppenhausen am
Sonntag, 03. September 2023,
in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr
freigegeben.
Diese Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe), 08.08.2023