Dank der guten Wasserversorgung in diesem Jahr ist im Garten die ein oder andere Pflanze ordentlich groß geworden und Gartenbesitzer beginnen wieder Form in Ihren Garten zu bringen.
Der NABU Hessen bittet allerdings darum, bei der Grünschnittentsorgung auch an die Natur zu denken. Gartenabfälle gehören nicht in Wälder oder andere Landschaftsbereiche.
Zum einen kann der Grünschnitt bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen kostenlos abgegeben werden, welche die Gartenabfälle fachgerecht weiterverarbeiten. Zum anderen sind Gartenabfälle eine kostenschonende Methode, seinem eigenen Garten die verlorengegangenen Nährstoffe wieder zuzuführen.
Holzschnitt kann gegebenenfalls mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Das ist gerade bei einem trockenen Sommer ein guter Bodenschutz und spart Gießwasser, schützt den Boden aber auch bei starkem Regen vor Erosion.
Unter keinen Umständen sollten die Gartenabfälle offen verbrannt werden. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung.
Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleicht einer hochdosierten Düngung des Bodens. Der Boden unter den Abfällen erstickt wegen Sauerstoffmangel und in der Folge verschwinden die typischen heimischen Pflanzenarten, wie Maiglöckchen oder Orchideen. Während der Verrottung des Gartenschnitts werde unter anderem Stickstoff freigesetzt, der das Wachstum stickstoffliebender Pflanzen begünstige. Dazu gehören auch unliebsame und invasive Arten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich, beide breiten sich rasant aus.
Aufgrund der Gefährdung des Ökosystems Wald steht das Entsorgen von Gartenabfällen sogar unter Strafe und kann als eine Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.