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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 35/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information aus dem Rathaus und der örtlichen Jägerschaft:

Umgang mit Waschbären in unseren Wohngebieten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in letzter Zeit häufen sich auch bei uns in der Gemeinde die Meldungen über Waschbären, die sich in Gärten, auf Dachböden oder in Garagen ansiedeln. Der Waschbär ist eine invasive Art, die in unseren Wohngebieten (sogenannten befriedeten Bezirken) nicht nur Schäden an Gebäuden anrichten, sondern auch heimische Tierarten bedrohen kann.

Gemeinsam mit der örtlichen Jägerschaft möchten wir sie darüber informieren, wie sie sich schützen können und welche rechtlichen Möglichkeiten es im Akutfall gibt.

1. Vorbeugen ist der beste Schutz

Waschbären sind Kulturfolger und werden von leicht zugänglichen Nahrungsquellen und sicheren Schlafplätzen angelockt. Als Grundstückseigentümer können sie durch einfache Maßnahmen verhindern, dass sich die Tiere bei Ihnen wohlfühlen:

Nahrungsquellen entziehen: Stellen Sie Mülltonnen unzugänglich ab oder sichern Sie die Deckel (z.B. mit Spanngurten). Lassen sie kein Hunde- oder Katzenfutter im Freien stehen und werfen sie keine tierischen Abfälle auf den Kompost.

Zugänge blockieren: Schneiden sie Äste, die direkt an das Hausdach reichen, großzügig zurück. Verschließen sie mögliche Einschlupflöcher an Dachböden, Garagen oder Schuppen konsequent.

2. Was tun im Akutfall? Die rechtliche Lage

Sollte sich ein Waschbär bereits bei ihnen eingenistet haben, ist ein Einschreiten oft unumgänglich. Wichtig: Grundstückseigentümer dürfen nicht eigenmächtig Fallen aufstellen! Der Einsatz von Lebendfallen erfordert zwingend einen amtlichen Sachkundenachweis. Zudem dürfen gefangene Waschbären nicht einfach in der Natur ausgesetzt werden.

3. Neue, vereinfachte Regelung im Landkreis Fulda seit dem 1. August 2026

Bisher war die Entnahme eines Waschbären im Wohngebiet oft mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Seit dem 1. August 2026 gibt es im Landkreis Fulda eine neue, vereinfachte Regelung: Für die Fallenjagd auf Waschbären in befriedeten Bezirken wurde eine allgemeine Schießerlaubnis erteilt.

Für sie als Grundstückseigentümer bedeutet das einen wesentlich einfacheren Ablauf:

1.

Sie beauftragen als Grundstückseigentümer einen sachkundigen Jäger (z. B. den örtlichen Jagdpächter) mit dem Fang.

2.   

Der Jäger stellt eine tierschutzgerechte Lebendfalle auf.

3.

Ist das Tier gefangen, darf der berechtigte und entsprechend haftpflichtversicherte Jäger den Waschbären dank der neuen Regelung direkt sicher vor Ort erlegen. Ein aufwendiger Transport oder Einzelgenehmigungen der Behörden entfallen.

Bitte sprechen sie uns an, wenn Sie von einer Waschbärplage betroffen sind. Vermeiden sie auf jeden Fall eigenmächtige Fangversuche, um sich nicht strafbar zu machen.

Hinweis zur Aufwandsentschädigung

Bitte beachten Sie, dass das Aufstellen von Fallen und die Betreuung im Wohngebiet nicht zu den gesetzlichen Pflichten eines Jagdpächters gehört. Eventuell anfallende Aufwandsentschädigungen (z. B. für Material, Anfahrt oder Fallenbetreuung) stimmen sie bitte direkt im Vorfeld mit dem beauftragten Jäger ab.

Für Rückfragen und die Vermittlung sachkundiger Jäger stehen ihnen die  örtlichen Jagdpächter gerne zur Verfügung 

Jagdpächter Wolfgang Weiser 0172 677 0 187

oder alle weiteren Jagdpächter der Gemeinde