Vom Gemeindevorstand waren anwesend:
Bürgermeisterin Alexandra Ballweg, 1. Beigeordneter Dr. Arnulf Müller, Peter Schramm, Thomas Wehner, Klaus Bleuel
Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
Stefan Weber, Gudula Krenzer, Andreas Heller (Abtsroda), Joachim Leitschuh, Markus Trapp,
Sebastian Heller, Thomas Herget, Johannes Nüdling, Joachim Schleicher, Lioba Mihm, Andreas Heller (Phsn.), Irmtraud Becker, Jochen Marschall
Schriftführer: Stephan Unger
Entschuldigt fehlte:
Georg Schwab, Frank Brüssow, Dr. Tobias Niebling, Andreas Bub
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) fasst mit 13 Jastimmen, einstimmig, nachfolgenden Beschluss:
| 1. | Die Gemeinde Poppenhausen nimmt an der aktuellen Neuausschreibung 2026 des hessischen Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ unter dem thematischen Schwerpunkt „Innenstadt für alle“ teil. |
| 2. | Die Gemeindevertretung stimmt der vorgelegten Innenstadtstrategie sowie den darin definierten Entwicklungszielen und Projektansätzen zur Revitalisierung und Attraktivitätssteigerung des Ortskerns zu. Die vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützen die strategischen Ziele der Gemeinde aktiv. |
| 3. | Der Gemeindevorstand wird ermächtigt und beauftragt, den entsprechenden Förderantrag inklusive aller erforderlichen Konzepte form- und fristgerecht bis zum 21. August 2026 beim zuständigen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum einzureichen. |
| 4. | Für den Fall einer positiven Förderzusage verpflichtet sich die Gemeinde Poppenhausen, den erforderlichen kommunalen Eigenanteil in Höhe von [10 % bis 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bereitzustellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2027] bzw. im Rahmen einer überplanmäßigen Bereitstellung abgedeckt. |
| 5. | Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die erforderlichen Aufträge zu vergeben und Kooperationen mit lokalen Akteuren zur Umsetzung der geförderten Maßnahmen einzugehen. |
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda hat den Haushaltsplan 2026 per Verfügung vom 18.06.2026 genehmigt. Nach § 50 (3) HGO ist der Inhalt der Verfügung der Gemeindevertretung bekannt zu geben. Der Kämmerer Stephan Unger erläutert die Haushaltsverfügung 2026, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Gemeindevertretung nimmt die Verfügung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, die Bereitstellung von außerplanmäßigen, investiven Mitteln gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO in Höhe von 300.000 € für die Durchführung der Maßnahmen „Endausbau Baustraße An der Kirche“ und „Endausbau Baustraße An der Weiherkuppe“. Die Mittelfreigabe erfolgt aufgrund der unvorhersehbaren Sachlage (massive Verzögerung bei der Umsetzung geplanter Projekte) und die zur Aufrechterhaltung der gemeindlichen Investitionsquote unabweisbare Notwendigkeit der Maßnahmen. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung ist über nicht verausgabte Zahlungen im Finanzhaushalt 2026 gewährleistet. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
Vor der Beschlussfassung wird im Zuge der Beratung festgelegt, dass der ursprüngliche Antragstext wie folgt abgeändert wird:
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| 1. | der verwendete Begriff „Kinderspielplatz“ wird wegen der rechtlichen Relevanz ersatzlos gestrichen |
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| 2. | Die Nummer 2. zum Beschlussvorschlag im Antragstext wird ersatzlos gestrichen |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, den Gemeindevorstand mit der Prüfung und der Erstellung eines Konzeptes zu beauftragen, wie der „Racker-Acker“ durch naturkundliche und anschauliche Maßnahmen pädagogisch und gestalterisch aufgewertet werden kann. Der vorliegende Antrag (inkl. der o.g. Änderungen) soll bei der Konzepterstellen als Grundlage dienen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, zur Konzepterstellung des beantragten Projektes die Bildung eines Arbeitskreises. Dabei sollen engagierte Eltern und weitere fachlich kompetente Personen hinzugezogen werden. Im Zuge der Konzepterstellung soll auch die Verfügbarkeit möglicher Fördermittel geprüft werden. Nach Erstellung des Konzeptes erfolgt eine erneute Beratung durch die Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bauwesen, Wegebau, Umwelt und Energie zu verweisen.
Gemäß dem Antrag soll der Gemeindevorstand beauftragt werden, geeignete bauliche Maßnahmen zu planen und umzusetzen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen gewährleisten. Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten durch Bund, Land und Kreis sowie des Einsatzes des gemeindlichen Bauhofes sind zu prüfen. Ziel ist es die Umsetzung bis zur Eröffnung der Schwimmbadsaison 2027 abzuschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Gemäß dem Antrag soll der Gemeindevorstand mit der Einsetzung einer befristeten Arbeitsgruppe beauftragt werden. Die Arbeitsgruppe soll ein übergreifendes Kommunikationskonzept für die Gemeinde Poppenhausen erstellen. Dabei sollen die Informationswege zwischen Gemeinde,
Bürgerinnen/Bürgern und Vereinen, Feuerwehr u.ä. klar und nutzerorientiert geordnet werden.
Der Kämmerer Stephan Unger gibt einen aktuellen Bericht zur Entwicklung der Gemeindefinanzen im laufenden Haushaltsjahr. Der Bericht nach § 28 GemHVO soll dazu dienen, die Gemeindevertretung unterjährig über die finanziellen Verhältnisse zu informieren und etwaige Risiken im Haushalt frühzeitig aufzuzeigen Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges zur Kenntnis.
Nach § 112 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) soll der Gemeindevorstand den
Jahresabschluss der Gemeinde innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufstellen.
Der Gemeindevorstand hat den förmlichen Aufstellungsbeschluss am 28.05.2026 gefasst, die Unterlagen wurden der Revision des Landkreises Fulda fristgerecht eingereicht. Die Gemeindevertretung soll über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung unterrichtet werden.
Der Kämmerer Stephan Unger stellt die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2025 vor, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Gemeindevertretung nimmt die Erläuterungen zum Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis.
| - | Tante Enso, die benötigten 600 Teilhaber sind erreicht |
| - | Zeitwirtschaft für die gemeindlichen Beschäftigten wird im Herbst 2026 eingeführt |
| - | Erheblicher Wasserschaden in der Grundschule, dadurch vorübergehende Nutzung des Von-Steinrück-Hauses erforderlich |
| - | Angespannte Verkehrssituation im Ort, verursacht durch die Umleitung wegen Sperrung der OD Gersfeld |
| - | Gemeindliche Wasserversorgung ist inzwischen auch gefährdet, Wasser sparen dringend nötig |
| - | 12.09.2026 findet in Poppenhausen ein „Markt der Möglichkeiten“ statt |
| gez. Stefan Weber | gez. Stephan Unger |
| Vorsitzender | Schriftführer |