Von der Möglichkeit der Briefwahl wird rege Gebrauch gemacht.
Die Wahlscheine mit den jeweiligen Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Poppenhausen (Wasserkuppe).
Einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Der Antrag kann auch schriftlich, per E-Mail oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bis Freitag, 06.10.2023, 13.00 Uhr können Wahlscheinanträge entgegengenommen werden.
Wer für eine andere Person die Wahlscheine/Briefwahlunterlagen beantragt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber unterschrieben werden.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 08.10.2023 bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Poppenhausen eingegangen sein. Bitte geben Sie diese rechtzeitig zur Post oder im Bürgerbüro bzw. Post-Kasten des Rathauses ab.
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann ein Wahlberechtiger einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 08.10.2023, 15.00 Uhr, beantragen.