Die Gemeindevertretung hat am 15.09.2025 die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauBG) für das Flurstück 13/1 in der Flur 12, Gemarkung Gackenhof beschlossen. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Geltungsbereich der Satzung ist der nachstehenden Abbildung ohne Maßstab zu entnehmen:
Die Satzung kann zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung - Bauamt im Rathaus Poppenhausen während der Dienststunden eingesehen werden, sofern nicht ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag betroffen ist.
Dienststunden:
| Mo. bis Do.: | 07.30 Uhr – 12.30 Uhr |
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| und jeweils von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, |
| Die., | bis 17.30 Uhr, |
| Freitag | von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
Poppenhausen (Wasserkuppe), den 26.09.2025