Seit Januar gilt die neue Grundsteuer, auf deren Erhebung ich kurz eingehen will.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, mussten die Eigentümer der 36 Millionen Immobilien in Deutschland Angaben zu ihrem Grund und Boden machen. Doch bei Inkrafttreten der neuen Grundsteuer war längst nicht alles geklärt. In den Finanzämtern türmen sich Einsprüche. Es steht sogar die Frage im Raum, ob die neue Berechnungsgrundlage überhaupt verfassungskonform ist.
Inzwischen sind die neuen Grundsteuerbescheide bei fast allen Haushalten eingegangen. Zahlreiche Eigentümer mussten sich darauf einstellen, dass die Grundsteuer deutlich gestiegen ist, während einige Haushalte auch weniger zahlen müssen.
Wir in Poppenhausen wollten eine „aufkommensneutrale“ Grundsteuereinnahme generieren. Daher konnten die von der Hessischen Steuerverwaltung vorgeschlagenen Hebesätze nicht angewendet werden.
Außerdem wollten wir bei der Festlegung berücksichtigen, dass künftig die „Wohnteile der Landwirtschaftsbetriebe“ nicht mehr nach Grundsteuer A, sondern nach Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) veranschlagt werden.
Wenn das Land Hessen allerdings, wie bereits angekündigt, demnächst Nivellierungssätze festlegt, dann wird die Gemeinde Poppenhausen gezwungen sein, diese Hebesätze kurz- bis mittelfristig anzunehmen. Durch die Anpassung der Hebesätze, werden höhere Einnahmen bei der Grundsteuer generiert. Tut wir das nicht, wird die höhere Einnahme bei der Berechnung und Zuweisung aus dem KFA vorausgesetzt. Das ist m.E. nicht in Ordnung und führt zu einer Mehrbelastung der Grundeigentümer, die von der Gemeinde Poppenhausen derzeit nicht gewollt ist. Es kann m.E. angenommen werden, dass sich das Land durch diese Vorgehensweise bei seiner Zuweisung in den KFA entlasten will.
Welche Aussagen kann ich zu unserer finanziellen Situation machen? Entgegen der allgemeinen flächendeckenden Entwicklung lief es bei uns in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) in den vergangenen Jahren recht gut. Unsere Steuerkraft entwickelte sich sehr positiv. Die Gewerbesteuereinnahme florierte Dank der Leistungskraft unserer breit aufgestellten gewerblichen Wirtschaft und erreichte sukzessive für unsere Verhältnisse sehr hohes Niveau. Dadurch konnten die Schuldenlast weiter reduziert, auf Kreditaufnahmen verzichtet und sogar stattliche Rücklagen aufgebaut werden. Wiederholt bescheinigte uns die Kommunalaufsicht die Ampelfarbe „grün“ und bestätigte uns eine Haushaltsstabilität.
Doch bei aller Freude und auch ein wenig Stolz hält sich unsere Euphorie in Grenzen. Denn die hohen konzentrierten Steuereinnahmen führen durch die anzuwendenden Berechnungsgrundlagen des Kommunalen Finanzausgleichs zu hohen Umlageverpflichtungen. In diesem Haushaltsjahr 2025 trifft uns dies besonders hart. Wir haben zusätzlich ca. 4,5 Mio. Euro für Gewerbesteuerumlage, Heimatumlage sowie für Aufschläge bei der Kreis- und Schulumlage abzuführen.
Das Ausmaß der in 2025 abzuführenden Kreis- und Schulumlage erreicht nach 2.1 Mio. Euro in 2024 die Summe von knapp 5 Mio. Euro.
Ein Szenario, das man in diesem Ausmaß für eine kleinere Gemeinde bei den Landesministerien noch nicht kannte.
Zum Glück haben wir unsere Bodenständigkeit und das vernünftige, disziplinierte Ausgabeverhalten bewahrt. Wir haben die hohen Einnahmen übergangsweise zinsbringend angelegt und werden die Umlageverpflichtungen erfüllen können. Die Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs scheint grausam und ungerecht.
Wenn wir im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden noch zufrieden sein können, so wird uns deutlich bewusst gemacht: Auch in Zukunft müssen wir mit Augenmaß sparsam wirtschaften und das Machbare dem Wünschenswerten vorziehen, wie wir dies aus der Vergangenheit gewohnt sind.