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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 4/2025
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Gestaltung Innenteil Seite 6

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

Mit dieser Haushaltsrede für das Jahr 2025 verbinde ich den Leitgedanken: „Wie gewonnen so zerronnen!“

Heute lege ich Ihnen den Entwurf des Haushaltes 2025 für die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) vor, der gemeinsam mit dem Kämmerer Stephan Unger verantwortungsvoll aufgestellt und in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 20. Januar 2024 festgestellt wurde.

Der Haushalt für das Jahr 2025 ist der 25. und gleichzeitig der letzte Haushalt, den ich einbringen darf. In all den Jahren ist es der Kommunalpolitik, der Gemeindeverwaltung im Rathaus und der Bürgerschaft in gemeinsamer Anstrengung gelungen, unsere Gemeinde sukzessive zu entwickeln und auf den heutigen Stand zu bringen.

Die Einbringung des Haushalts bedeutet in erster Linie eine Zusammenfassung der allgemeinen Finanzsituation unserer Gemeinde, die vorsichtige Einschätzung für die weitere Entwicklung und natürlich den aktuellen Blick auf die bedeutendsten Einnahmen und Ausgaben des neuen Jahres. Folgende Botschaften vorne weg:

Die Steuer- und Hebesätze sollen nicht erhöht werden, sie bleiben auf dem gleichen Niveau der Vorjahre. In diesem Zusammenhang gilt es klarzustellen, dass die aufkommensneutrale Neuberechnung der Grundsteuern durch die Anwendung der geänderten Berechnungsformel erfolgt. Da die Gebühren für Wasser und Abwasser gemäß den Bestimmungen des Kommunalen Abgabengesetzes kostendeckend sein müssen, müssen diese nach einer regelmäßigen Neukalkulation durch einen Kommunaldienstleisters ggf. angepasst werden.

Meine Damen und Herren!

Die Attraktivität und die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde lässt sich aber nicht nur an den Investitionen für neue Projekte in die Infrastruktur festmachen. Ebenso bedeutend sind Investitionen in den Erhalt, d.h. in die Sicherung und Vitalisierung der vorhandenen Substanz.

Daneben spielen auch zahlreiche weiche Faktoren für die Attraktivität der Gemeinde und die gefühlte Lebensqualität der Menschen eine bedeutende Rolle.

Die Förderung der Tourismuswirtschaft, der zahlreichen Vereine, die Unterstützung von sozialen und kulturellen Projekten und die positive Darstellung nach innen und außen.

Auch diese Faktoren wurden im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigt.

Aus diesem werden der laufende Betrieb und die Unterhaltung der gemeindlichen Einrichtungen und Anlagen finanziert.

Die Ansätze für die einzelnen Produkte orientieren sich einerseits an den Erfahrungen der Vorjahre und berücksichtigen andererseits die aktuellen sowie die uns bekannten Entwicklungen.

Der Entwurf des HH-Planes weist im Jahresergebnis Erträge in Höhe von 13.116.166,-€ aus. Dieser Wert ist 3 Mio. Euro, mithin ca. 30 % höher, als im Grundhaushalt 2024 eingeplant. Dem steht ein Gesamtaufwand in Höhe von 13.093,458,-€ gegenüber.

Im Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen ergibt sich unter Berücksichtigung der Zinserträge und Zinsaufwendungen im Ergebnishaushalt ein Überschuss von 23.000,-€. Das ist knapp - und doch fließen alle bekannten Kosten und Erträge realistisch in die Berechnung ein.

Die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes 2025 schien wegen der Erfüllung der hohen Umlageverpflichtungen zunächst nicht möglich.

Nach Abstimmung unseres Kämmerers mit den Hessischen Ministerien der Finanzen und des Innern sowie der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda wurden Ende 2024 Rücklagen gebildet, die in 2025 zur Auflösung kommen und damit zum Haushaltsausgleich dienen. Ein schon fast einzigartiges Scenario, das nur möglich war, weil wir in den Vorjahren entsprechende Rücklagen gebildet hatten und die liquiden Mittel eine ausreichende Höhe haben.

Folgende Zahlen und Entwicklungen sind bei den Erträgen im Ergebnis-Haushalt nennenswert:

  • Der Anteil der Einkommenssteuer steigt abermals voraussichtlich um ca. 124.000,-€ auf nunmehr ca. 1.67 Mio. €, während der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um knapp 5.000,-€ auf 235.000,-€ wächst.
  • Die Einnahmen der Grundsteuern A+B verschieben sich etwas, bleiben aber in der Summe durch die aufkommensneutrale Anwendung der neuen Grundsteuerveranlagung stabil: Bei A-für unbebaute Grundstücke fallen 30.500,-€ und B-für bebaute Grundstücke fallen 291.000,-€ an.
  • Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer gehen erwartungsgemäß wegen der Umsatz- und Ertragseinbußen der allgemein schwächelnden Wirtschaft zurück. Unsere gewerbliche Wirtschaft zeigt sich weiterhin stark auf hohem Niveau. Nach einer starken Einnahme von 5,8 Mio. bei 4,5 Mio. HH-Ansatz in 2024 setzen wir die geplante Einnahme nach unserer vorsichtigen Schätzung mit einem Wert von 3,1 Mio. Euro an.
    Mit Respekt geht mein Dank und meine Anerkennung an alle unsere Leistungsträger des gewerblichen Mittelstandes für ihre jeweiligen Unternehmenserfolge!
    Die immer noch stattliche Einnahme ist der wichtigste Baustein für den Ausgleich des Ergebnishaushaltes.
  • Wenn in 2024 noch eine Zuweisung aus dem KFA des Landes Hessen in Höhe von 440.000,-€ einging, können wir in 2025 wegen unserer Finanzkraft keine Zuweisung erwarten.
  • Wegen der hohen Einnahmen wird die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) als besonders finanzstark eingestuft. Die Folgen sind frustrierend und machen ohnmächtig. Erstmals haben wir eine Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft in Höhe von 1,74 Mio. Euro zu zahlen, da uns eine Finanzkraft attestiert wird, die über unserem Finanzbedarf liegen würde. Das Geld ist weg und fließt in einen Topf, aus dem finanzschwache Gemeinden gespeist werden.
  • Die gesetzlichen Umlagen für Kreis- und Schulumlage steigen wegen der erhöhten Steuerkraft nochmals um ca. 2,8 Mio. Euro auf 4.93 Mio. Euro.
  • Wegen der begründet angenommenen Mindereinnahme der Gewerbesteuer im neuen HH-Jahr reduziert sich die Gewerbesteuerumlage auf 285.500,-€ und die Heimatumlage auf 177.500,-€.
  • Die Personalaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Grund-HH 2024 unter Berücksichtigung der tariflichen Anpassungen der Entgelte um etwa 50.000,-€ auf 2.187.000,-€
  • Während die Finanzerträge für Zinsen mit etwa 80.000,-€ angenommen werden können, bewegen sich die Ausgaben für Finanzaufwendungen wegen des überschaubaren Schuldenstandes auf ca. 18.000,-€.
  • Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 2.1 Mio. € angenommen und erhöhen sich durch Mehraufwand und Preisanpassungen voraussichtlich um etwa 170.000,-€.