Nach neun Monaten Verhandlungen einigen sich DEHOGA Hessen und NGG auf einen neuen Entgelttarifvertrag – vier Prozent mehr ab 1. November 2026 und vier Prozent ab dem 1. November 2027 bis zum 30. Juni 2028.
Wiesbaden, 29. September 2026. Nach neunmonatigen, teils schwierigen, Tarifverhandlungen haben sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im hessischen Gastgewerbe und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Entgelttarifvertrag verständigt.
Der Abschluss sieht nach zehn Leermonaten eine nominale Erhöhung der Tarifentgelte um 4 Prozent zum 1. November 2026 und noch einmal
4 Prozent zum 01. November 2027 vor. Der Tarifvertrag gilt bis zum
30. Juni 2028. Dies entspricht einer realen Lohnsteigerung von 3,78 Prozent für die Laufzeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2028.
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt damit insgesamt 30 Monate. Unter Einbeziehung der zehn Leermonate entspricht die Erhöhung nach der Westrick-Betrachtung einer durchschnittlichen tariflichen Belastung von rund 3,78 Prozent über die gesamte Laufzeit und bewegt sich damit über dem Bereich des Inflationsausgleichs.
Für die zehn Leermonate werden keine Einmal- oder Ausgleichszahlungen geleistet. Ebenfalls nicht Bestandteil des Tarifabschlusses ist der von der NGG geforderte zusätzliche Zuschuss für Gesundheitsvorsorge, Igel-Leistungen oder sportliche Betätigungen in Höhe von 300 Euro je Beschäftigten und Jahr.
„Nach neun Monaten intensiver Verhandlungen und einem Warnstreik haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Vier Prozent mehr Entgelt sind für die Beschäftigten ein spürbares Signal. Gleichzeitig gibt uns die lange Laufzeit von 30 Monaten die notwendige Planungssicherheit.
Besonders wichtig ist, dass beide Tarifparteien die Sicherung von Arbeitsplätzen fest im Blick behalten haben. Für diese klare Sicht auf die wirtschaftliche Realität und die Arbeitsplatzsicherheit danke ich ausdrücklich auch der NGG“, erklärt Gisbert J. Kern, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen.
Der Abschluss fällt in eine weiterhin wirtschaftlich herausfordernde Zeit. Steigende Personal- und Betriebskosten treffen in vielen Unternehmen auf geringe wirtschaftliche Spielräume. Umso wichtiger war es aus Sicht der Arbeitgeberseite, einen Tarifabschluss zu erreichen, der die Interessen der Beschäftigten mit der Leistungsfähigkeit der Betriebe verbindet.
Gerade für größere Hotelunternehmen ebenso wie für mittelständische und inhabergeführte Hotels und Gastronomiebetriebe ist langfristige Kalkulierbarkeit entscheidend. Die zehn Leermonate, die 30-monatige Gesamtlaufzeit und der Verzicht auf zusätzliche Sonderzahlungen tragen dazu bei, die Belastung planbar zu halten und gleichzeitig die Entgelte der Beschäftigten anzuheben.
Zugleich hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verändert. Die Gewinnung von Mitarbeitenden bleibt wichtig, gleichzeitig rückt angesichts steigender Arbeitskosten die Sicherung bestehender Arbeitsplätze stärker in den Mittelpunkt. Auch diesem Ziel trägt der Tarifabschluss Rechnung.
Der neue Tarifabschluss bezieht ausdrücklich alle Ausbildungs-vergütungen mit ein. Damit setzen die Tarifparteien zugleich ein klares Zeichen für das duale Ausbildungssystem.
„Wer langfristig Fachkräfte sichern will, muss bei der Ausbildung anfangen. Dass auch die Ausbildungsvergütungen Teil des Abschlusses sind, ist deshalb ein klares Bekenntnis zu unseren Ausbildungsberufen und zu den jungen Menschen, die sich für eine berufliche Zukunft im Gastgewerbe entscheiden“, erklärt Robert Mangold, Präsident des DEHOGA Hessen.
Die Einbeziehung der Auszubildenden stärkt die Attraktivität der gastgewerblichen Berufe und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Fachkräftenachwuchs der Branche langfristig zu sichern.
Der neue Entgelttarifvertrag läuft bis zum 30. Juni 2028.