Die Gemeindevertretung Poppenhausen (Wasserkuppe) hat am 15.09.2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die im März / April 2025 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Die Firma Krenzer im OT Abtsroda benötigt weitere gewerbliche Bauflächen auf vorhandenem - im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als gewerbliche Baufläche dargestellten - Grundstück. Zur Baurechtschaffung ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans mit Festsetzung von Gewerbegebiet im Verfahren mit Umweltprüfung und Eingriffsausgleich erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Abtsroda, Flur 1, die Flurstücke 16/1, 17, 18/1. 18/2, 18/3, 18/4, 18/8, 18/9, 19/3, 19/4, 19/6, 100/2 in einer Gesamtgröße von nahezu 1 ha sowie weitere Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Der Geltungsbereich für das Baugebiet ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen:
Die Bauleitplanung kann mit Begründung, Umweltbericht, umweltbezogenen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung der Zeit vom
20. Oktober 2025 bis einschl. 20. November 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) unter dem Link https://www.poppenhausen-wasserkuppe.de/de/rathaus-gemeinde/bauen- wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Für Bürger/innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Poppenhausen (36163 Poppenhausen, Von-Steinrück-Platz 1, Bauabteilung, Obergeschoss) während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06658/960012.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an st.unger@poppenhausen-wasserkuppe.de unter Angabe des Betreffs „Bebauungsplan Krenzer Abtsroda“ zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Für die Bauleitplanungen wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf der Grundlage früherer Planungen der Gemeinde Poppenhausen, der vollzogenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
| 1. | Gemeindliche und übergeordnete Planungen: |
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| 2. | Umweltbericht zur Planung im Vorentwurf vom 01.03.2025 mit Beschreibung von: |
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| 3. | Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden-Beteiligung nach § 4(1) BauGB: |
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Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Auskünfte entnehmen Sie bitte dem Infoblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Poppenhausen, den 17.10.2025