Bürgermeisterin Alexandra Ballweg, Peter Schramm, Thomas Wehner, Georg Schwab, Klaus Bleuel
Stefan Weber, Gudula Krenzer, Andreas Heller (Abtsroda), Joachim Leitschuh, Markus Trapp, Sebastian Heller, Thomas Herget, Dr. Tobias Niebling, Andreas Bub, Johannes Nüdling, Lioba Mihm, Irmtraud Becker, Jochen Marschall
Schriftführer: Stephan Unger
1. Beigeordneter Dr. Arnulf Müller, Frank Brüssow, Joachim Schleicher, Andreas Heller (Phsn.)
Hierzu sind für die Gemeinde Neuhof, Herr Hauptamtsleiter Florian Langner, sowie die Leiterin des Familienzentrums Neuhof, Frau Kerry Dobbeck, anwesend und schildern die Erfahrungen der Gemeinde Neuhof bei der Gründung und dem Betrieb des Familienzentrum Neuhofs.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, die Einrichtung eines Familienzentrums in den frei gewordenen Räumen des ehemaligen Kinderhorts im Von-Steinrück-Haus. Die Gemeindevertretung spricht sich für das sog. Betreibermodell mit einem externen Partner aus. Der Gemeindevorstand soll beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes einzuleiten. Der Umfang der Umgestaltung der ehemaligen Horträume wird abhängig gemacht vom Erhalt eines Förderbescheides für die Maßnahme aus dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“. Sollte das Projekt „Umbau/Umgestaltung der Horträume“ nicht gefördert werden, legt die Gemeindevertretung bei einer erneuten Beratung bzw. im Zuge der Haushaltsberatungen 2027 ein Budget fest. Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung des Projektes durchgeführt werden.
a.) Stellungnahmen aus der Beteiligung mit Abwägungen
b.) Erneute Beteiligung nach § 3 + 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, die Auswertung des Büros Wienröder Stadt Land Regional vom 29.07.2026 als Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit den eingearbeiteten Änderungen vom 01.08.2026 erneut in das Beteiligungsverfahren gem. der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gegeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um einen Teilbereich des Flurstückes Gemarkung Abtsroda, Flur 1, Flurstück 86/1 (L 3307) erweitert.
a.) Änderung des Flächennutzungsplans
b.) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Huhnmühle“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Huhnmühle“ im Ortsteil Gackenhof. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Auf Antrag der Freie Wähler Fraktion wird die Abstimmung namentlich durchgeführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt, den Gemeindevorstand gemäß dem Antrag zu beauftragen, geeignete bauliche Maßnahmen zu planen und umzusetzen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen gewährleisten. Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten durch Bund, Land und Kreis sowie des Einsatzes des gemeindlichen Bauhofes sind zu prüfen. Ziel ist es, die Umsetzung bis zur Eröffnung der Schwimmbadsaison 2027 abzuschließen.
In der namentlichen Abstimmung stimmen die Gemeindevertreter Stefan Weber, Gudula Krenzer, Joachim Leitschuh, Markus Trapp, Andreas Heller, Thomas Herget, Sebastian Heller, Andreas Bub, Lioba Mihm, Johannes Nüdling, Tobias Niebling, Irmtraud Becker und Jochen Marschall mit Ja. Der Antrag wird somit in namentlicher Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen, einstimmig angenommen.
a.) Beschluss der Gebührenkalkulation
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, die von der Allevo Kommunalberatung erstellte Gebührenkalkulation Abwasser 2027 – 2029 gemäß der beigefügten Anlage. Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses. Die Ergebnisse der Gebührenkalkulation sind durch einen 8. Satzungsnachtrag in die Entwässerungssatzung (EWS) aufzunehmen.
b.) 8. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 13 Jastimmen, einstimmig, den 8. Satzungsnachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) gemäß der beigefügten Anlage. Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses. Der 8. Satzungsnachtrag tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
| - | Kreuzung Steinwand/B458 Kreuzung, Förderung der Maßnahme bei nahezu 100 % |
| - | Bisherigen gemeindlichen Veranstaltungen in 26 waren durchweg erfolgreich, Planungen für 2027 laufen derzeit |
| - | Einweihung des Spielplatzes Gackenhof am 21. Oktober 2026 |
| - | Mastentausch Straßenlampen im OT Gackenhof mit Bürgerbeteiligung umgesetzt |
| - | Verkehrssituation durch den Umleitungsverkehr nach wie vor problematisch |
| - | Glasfaserausbau beginnt voraussichtlich am 12.10. in Abtsroda, Infoveranstaltung im VSH am 06.10.26 |
| - | Wasserknappheit ist nach wie vor gegeben, die Quellen haben sich bisher noch kaum erholt, daher ist weiterhin dringend Wassersparen angesagt |
| Stefan Wehner | Stephan Unger |
| Vorsitzender | Schriftführer |