Die Gemeindevertretung Poppenhausen (Wasserkuppe) hat am 28.09.2026 die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Nach der bereits durchgeführten schließt sich eine erneute Beteiligung an, da sich geänderte Grundzüge der Planung ergeben haben. Neu aufgenommen wurde u.a. die Festsetzung einer Radwegquerung der Landesstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Abtsroda, Flur 1, die Flurstücke 16/1, 17, 18/1. 18/2, 18/3, 18/4, 18/8, 18/9, 19/3, 19/4, 19/6, 100/2 und wird um einen Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Abtsroda, Flur 1, Flst. 86/1 (Landesstraße L 3307) erweitert. Innergemeindliche Ausgleichsflächen) liegen in der Gemarkung Abtsroda Flur 7, Flurstücke 68/2 und 78/1.
Der Geltungsbereich für das Baugebiet ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen:
Die Bauleitplanung kann mit Begründung, Umweltbericht, umweltbezogenen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung der Zeit vom
09. November 2026 bis einschl. 09. Dezember 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) unter dem Link
https://www.poppenhausen-wasserkuppe.de/bauen-wohnen/bauen-und-planen eingesehen und heruntergeladen werden.
Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt: https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Für Bürger/innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Poppenhausen, Von-Steinrück-Platz 1, Bauamt, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
| Montag bis Donnerstag | von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06658/9600-0.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an bauamt@poppenhausen-wasserkuppe.de unter Angabe des Betreffs „Bebauungsplan Krenzer Abtsroda“ zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Für die Bauleitplanungen wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Auf der Grundlage früherer Planungen der Gemeinde Poppenhausen, der vollzogenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
1. Gemeindliche und übergeordnete Planungen: | ||
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| • | Flächennutzungsplan, Landschaftsplan der Gemeinde Poppenhausen |
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| • | Regionalplan Nordhessen 2009 |
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| • | Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 |
2. Umweltbericht zur Planung im Entwurf vom 01.03.2025 mit Beschreibung von: | ||
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| • | Inhalte und Ziele der Planung |
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| • | Umweltbelange und –schutzziele, Berücksichtigung bei der Aufstellung |
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| • | Standortbeschreibung mit vorsorgendem Bodenschutz, Bewertung der Bodenfunktionen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sowie des Grundwassers |
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| • | Informationen zu Fläche, Boden und Geologie, Wasser, Arten und Biotope, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Mensch und menschliche Gesundheit, Erholung und entspr. Wechselwirkungen, Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung, Planungsalternativen, Umweltschutz-Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -minimierung sowie zum Ausgleich / Ersatz |
3. Stellungnahmen aus der Behörden-Beteiligung nach § 4 (2) BauGB | ||
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| • | RP Kassel + LK Fulda, Immissionsschutz, Lärmemissionsuntersuchung |
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| • | RP Kassel, Bodenschutz Funktionsbewertung, Kompensation, Vermeidung |
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| • | LK Fulda, Entwässerung |
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Auskünfte entnehmen Sie bitte dem Infoblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Poppenhausen den 06.11.2026