Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen hat in ihrer Sitzung am 28.09.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Huhnmühle“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Anlass der Planung ist der Erweiterungsbedarf der Firma Alexander Schleicher. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen zur Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Betriebsstandorts.
Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die Verfahren werden im Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung durchgeführt.
Die deckungsgleichen Geltungsbereiche umfassen in der Gemarkung Gackenhof das Flurstück 3/5 der Flur 1 sowie das Flurstück 11/2 der Flur 17. Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Poppenhausen, den 06.11.2026