Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Gebühren ist eine jährliche Ablesung der Messeinrichtungen notwendig.
Alle Anschlussnehmer mit mechanischen Wasseruhren sowie mit eingebauten Zwischenzählern werden gebeten, die Ablesung selbst vorzunehmen. Dazu gehören auch die Wasserzähler, deren Werte die Finanzabteilung ausschließlich zur Berechnung der Kanalgebühren benötigt.
Dabei ist neben dem Zählerstand, auch die Zählernummer sowie das Datum der Ablesung zu notieren. Diese Informationen sollen anschließend der Finanzabteilung im Rathaus bis zum 15.12.2024 übermittelt werden.
Die Angaben können postalisch, telefonisch (Tel. 06658 9600-17 oder 9600-16) oder per E-Mail an finanzen@poppenhausen-wasserkuppe.de durchgegeben werden.
Ganz bequem kann der Wasserzählerstand auch über die Homepage der Gemeinde gemeldet werden. Unter der Rubrik Bürgerservice à digitales Rathaus à Finanzabteilung bzw. unter folgendem Link können die Daten erfasst werden: bit.ly/3BucOaz
Auch besteht die Möglichkeit über nebenstehenden QR-Codezur Datenerfassung zu gelangen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Alldiejenigen Anschlussnehmer, die bereits einen digitalen Zähler eingebaut haben, brauchen sich um nichts zu kümmern - die Ablesung wird automatisiert in der 1. KW in 2025 vorgenommen.