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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen aus dem Rathaus – Gebühren und Steuersätze ab 2026

Auch nach der Anhebung werden wir immer noch einen deutlich günstigeren Hebesatz haben als unsere unmittelbaren Nachbarkommunen.

Informationen und Erläuterungen der Bürgermeisterin der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Gemeindevertretersitzung und im Haupt- und Finanzausschuss standen in letzter Zeit in unserer Gemeinde einige wichtige Entscheidungen an, die sowohl den Geldbeutel jedes Haushalts als auch die Finanzen unserer Kommune betreffen. Transparenz ist mir dabei besonders wichtig. Deshalb möchte ich Ihnen die Hintergründe zu den anstehenden Änderungen bei den Wassergebühren, der Grundsteuer und der Gewerbesteuer erläutern.

1. Wassergebühren 2026 – 2028:

Was ändert sich und warum?
Aufkommensneutral nach KAG – was bedeutet das?

Die Wassergebühren müssen nach dem Kommunalabgabengesetz aufkommensneutral berechnet werden. Das heißt: Wir dürfen nicht mehr einnehmen, als die Wasserversorgung tatsächlich kostet – aber auch nicht weniger.

Warum steigen die Gebühren?

In den vergangenen Jahren hat sich unser Wasserverbrauch strukturell verändert. Ein Großverbraucher ist weggefallen. Dadurch verteilt sich das Gesamtkostenpaket nun auf weniger Verbraucherinnen und Verbraucher, während die Kosten für Betrieb, Energie, Instandhaltung und Technik leicht gestiegen sind. Das führt leider zu höheren Gebühren.

Die neuen Wassergebühren (brutto) ab 01.01.2026
  • 2,10 € pro m³ (für 2026–2028)
    bestehend aus 1,96 € Netto + 0,14 € Umsatzsteuer (7 %)
Neue Grundgebühren pro Monat (brutto):

Zählergröße

Verbrauchsleistung

Grundgebühr

bis 5 m³

Qn 2,5

4,28 €

bis 10 m³

Qn 6

10,70 €

bis 20 m³

Qn 10

17,12 €

über 20 m³

42,80 €

Trotz der Anpassungen bleiben wir weiterhin im unteren bis mittleren Bereich vergleichbarer Kommunen. Doch klar ist: Die Preisentwicklung trifft uns alle. Deshalb achten wir sorgfältig darauf, Kosten stabil zu halten, Prozesse effizient zu gestalten und die Wasserversorgung dauerhaft sicherzustellen. Die Berechnungen werden von einem externen neutralen Fachbüro vorgenommen.

2. Grund- und Gewerbesteuer: Anpassungen für einen stabilen Haushalt

Warum müssen wir die Hebesätze anpassen?

Das Land Hessen hat neue Richtwerte – sogenannte Nivellierungshebesätze – eingeführt. Diese Werte entsprechen dem Durchschnitt aller Kommunen und werden vom Land für Berechnungen zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob eine Gemeinde tatsächlich diese Einnahmen erzielt oder nicht.

Das bedeutet:

  • Wenn wir unter diesem Richtwert liegen, geht das Land trotzdem davon aus, dass wir höhere Einnahmen haben.
  • Das führt zu Lücken im Haushalt, weil uns weniger Geld zufließt, als das Land annimmt.
  • Gleichzeitig rechnen wir für die kommenden Jahre mit sinkenden Gewerbesteuereinnahmen und steigenden Ausgaben (z. B. Energie, Personal, Pflichtaufgaben wie Kinderbetreuung etc.)

Ohne Anpassungen würde unsere ohnehin schrumpfende Rücklage rasant abschmelzen. Wichtige Projekte müssten gestoppt oder verschoben werden – das möchten wir vermeiden.

Was hätte der Richtwert verlangt?
  • Grundsteuer B: Anhebung von 200 auf 320 (plus 60 %!)
  • Grundsteuer A: Senkung von 290 auf 245
  • Gewerbesteuer: leichte Anhebung auf 381
Was hat die Gemeindevertretung entschieden?

Nach langen und intensiven Diskussionen wurde ein Kompromiss gewählt, der die Belastungen auf möglichst mehrere Schultern verteilt:

  • Grundsteuer A: Senkung auf 260 (nur teilweise Anpassung gegenüber Richtwert)

Grundsteuer B: Erhöhung auf 260 (nur halbe Anpassung gegenüber dem Richtwert 320)

  • Gewerbesteuer: moderat auf 390

In der Summe entlasten wir damit nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbebetriebe – auch die Gemeindekasse selbst trägt einen Teil der Last, da wir weiterhin unter dem Nivellierungshebesatz bleiben.

Warum ist dieser Kompromiss wichtig?
  • Wir gewinnen eine voraussichtliche Planungssicherheit für 3 Jahre
  • Die Mehrbelastung für Bürger:innen und Gewerbe bleibt im Rahmen
  • Trotzdem stabilisiert sich der Haushalt
  • Notwendige Investitionen (z. B. Infrastruktur, Fahrzeuge, Feuerwehr, Digitalisierung) bleiben möglich
  • Wir erhalten unseren Handlungsspielraum als Gemeinde

Und dennoch:

Auch im kommenden Jahr wird das Thema Grundsteuer uns voraussichtlich erneut beschäftigen – wie in allen hessischen Kommunen, denn das Berechnungssystem des Landes zwingt uns dazu.

3. Ein Wort zum Schluss

Mir ist bewusst: Jede Veränderung bei Gebühren und Steuern löst Sorgen und Fragen aus. Deshalb ist es wichtig, offen zu erklären, warum wir diese Entscheidungen treffen müssen.

Wir tun dies mit Bedacht.

Wir tun dies mit Verantwortung.

Und wir tun dies mit Rücksicht auf Ihre Belastbarkeit und auf die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.

Sobald der Haushaltsentwurf vorliegt, werden wir ausführlich über die geplanten Anschaffungen, Projekte und Prioritäten informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihr Engagement für unsere Gemeinde Poppenhausen.

Herzlich,
Ihre Bürgermeisterin sowie die gemeindlichen Gremien
Alexandra Ballweg