Auch nach der Anhebung werden wir immer noch einen deutlich günstigeren Hebesatz haben als unsere unmittelbaren Nachbarkommunen.
Informationen und Erläuterungen der Bürgermeisterin der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der letzten Gemeindevertretersitzung und im Haupt- und Finanzausschuss standen in letzter Zeit in unserer Gemeinde einige wichtige Entscheidungen an, die sowohl den Geldbeutel jedes Haushalts als auch die Finanzen unserer Kommune betreffen. Transparenz ist mir dabei besonders wichtig. Deshalb möchte ich Ihnen die Hintergründe zu den anstehenden Änderungen bei den Wassergebühren, der Grundsteuer und der Gewerbesteuer erläutern.
Die Wassergebühren müssen nach dem Kommunalabgabengesetz aufkommensneutral berechnet werden. Das heißt: Wir dürfen nicht mehr einnehmen, als die Wasserversorgung tatsächlich kostet – aber auch nicht weniger.
In den vergangenen Jahren hat sich unser Wasserverbrauch strukturell verändert. Ein Großverbraucher ist weggefallen. Dadurch verteilt sich das Gesamtkostenpaket nun auf weniger Verbraucherinnen und Verbraucher, während die Kosten für Betrieb, Energie, Instandhaltung und Technik leicht gestiegen sind. Das führt leider zu höheren Gebühren.
| Zählergröße | Verbrauchsleistung | Grundgebühr |
| bis 5 m³ | Qn 2,5 | 4,28 € |
| bis 10 m³ | Qn 6 | 10,70 € |
| bis 20 m³ | Qn 10 | 17,12 € |
| über 20 m³ |
| 42,80 € |
Trotz der Anpassungen bleiben wir weiterhin im unteren bis mittleren Bereich vergleichbarer Kommunen. Doch klar ist: Die Preisentwicklung trifft uns alle. Deshalb achten wir sorgfältig darauf, Kosten stabil zu halten, Prozesse effizient zu gestalten und die Wasserversorgung dauerhaft sicherzustellen. Die Berechnungen werden von einem externen neutralen Fachbüro vorgenommen.
Das Land Hessen hat neue Richtwerte – sogenannte Nivellierungshebesätze – eingeführt. Diese Werte entsprechen dem Durchschnitt aller Kommunen und werden vom Land für Berechnungen zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob eine Gemeinde tatsächlich diese Einnahmen erzielt oder nicht.
Das bedeutet:
Ohne Anpassungen würde unsere ohnehin schrumpfende Rücklage rasant abschmelzen. Wichtige Projekte müssten gestoppt oder verschoben werden – das möchten wir vermeiden.
Nach langen und intensiven Diskussionen wurde ein Kompromiss gewählt, der die Belastungen auf möglichst mehrere Schultern verteilt:
Grundsteuer B: Erhöhung auf 260 (nur halbe Anpassung gegenüber dem Richtwert 320)
In der Summe entlasten wir damit nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbebetriebe – auch die Gemeindekasse selbst trägt einen Teil der Last, da wir weiterhin unter dem Nivellierungshebesatz bleiben.
Und dennoch:
Auch im kommenden Jahr wird das Thema Grundsteuer uns voraussichtlich erneut beschäftigen – wie in allen hessischen Kommunen, denn das Berechnungssystem des Landes zwingt uns dazu.
Mir ist bewusst: Jede Veränderung bei Gebühren und Steuern löst Sorgen und Fragen aus. Deshalb ist es wichtig, offen zu erklären, warum wir diese Entscheidungen treffen müssen.
Wir tun dies mit Bedacht.
Wir tun dies mit Verantwortung.
Und wir tun dies mit Rücksicht auf Ihre Belastbarkeit und auf die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.
Sobald der Haushaltsentwurf vorliegt, werden wir ausführlich über die geplanten Anschaffungen, Projekte und Prioritäten informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihr Engagement für unsere Gemeinde Poppenhausen.