Der Gemeindevorstand der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) hat am 24.11.2025 die Einziehung folgender gemeindlichen Feldwegeparzellen im Ortsteil Rodholz beschlossen:
| - | Gemarkung Rodholz, Flur 12, Flurstück 13/7 |
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| Teilfläche von ca. 270 qm - Rodholzer Lütter |
| - | Gemarkung Rodholz, Flur 12 Flurstück 28/1 |
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| 193 qm - Fischweiher |
Nach dem Hess. Straßengesetz kann eine öffentliche Wegeparzelle eingezogen werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht bzw. auch das Wohl der Allgemeinheit keine weitere öffentliche Nutzung erforderlich macht. Die betreffenden Wegeparzellen sind Verbindungswege, eine zwingend erforderliche verkehrliche Erschließung findet über diese Wege nicht statt. Insofern besteht kein Interesse der Gemeinde, diese Wegeparzellen weiterhin als öffentliche Wegeparzellen zu erhalten.
Die Einziehung wird drei Monate nach dieser Bekanntgabe rechtskräftig.