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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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9. Nachtrag zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I S. 674, 686), §§ 39 bis 41 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2005 (GVBI.I S. 305), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über die kommunalen Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) in ihrer Sitzung am 14.12.2022 folgenden

9. Nachtrag zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung vom 30.12.1981 beschlossen.

§ 9 Laufende Benutzungsgebühren

(1)

Die laufende Benutzungsgebühr wird nach der Menge des Frischwassers berechnet, das der öffentlichen Wasserversorgungsanlage vom angeschlossenen Grundstück abgenommen wird. Der Wasserverbrauch auf dem Grundstück wird durch Wasserzähler gemessen. Die laufende Wasserbenutzungsgebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

vom 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023  —  1,39 € Bruttoendpreis

bestehend aus 1,30 € Nettopreis zzgl. 0,09 € Umsatzsteuer (7%)

vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024  —  1,64 € Bruttoendpreis

bestehend aus 1,53 € Nettopreis zzgl. 0,11 € Umsatzsteuer (7%)

ab dem 01.01.2025  — 1,78 € Bruttoendpreis

bestehend aus 1,66 € Nettopreis zzgl. 0,12 € Umsatzsteuer (7%)

Die Grundgebühr (Bruttoendpreis inkl. Umsatzsteuer) beträgt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung (Durchflussmenge pro Stunde)

bis zu

5 m³ (Qn 2,5)

3,21 €

bis zu

10 m³ (QN 6)

8,02 €

bis zu

20 m³ (Qn 10)

12,84 €

über

20 m³

32,10 €.

§ 33 Inkrafttreten

Der 9. Nachtrag der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.