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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Winterdienst

Räum- und Streupflicht, Abgabe von Streusplitt

Der Winter steht vor der Tür. Bei Schneefall haben Straßenanlieger die Pflicht, Straßen und Bürgersteige zu räumen, und für die Sicherheit der Fußgänger mit geeignetem Streumaterial abzustumpfen, u.a. ist feinkörniger Basaltsplitt dafür geeignet.

Die Streupflicht ist ernst zu nehmen. Bei Zuwiderhandlungen kann es nach Unfällen, die auf Schnee- und Eisglätte zurückzuführen sind, ggf. zu hohen Schadensersatzleistungen durch die Streupflichtigen kommen.

Wenn Streusplitt zu Anwendung kommen soll, so stellt die Gemeinde diesen kostenfrei zur Verfügung.

Das Streumaterial kann am Wertstoffhof abgeholt werden, und zwar zu den Öffnungszeiten:

Mittwochs: 16.00-18.00 Uhr

Samstags: 10.00-12.00 Uhr

Das Personal am Wertstoffhof ist angewiesen, Streusplitt in angemessenen Mengen abzugeben.