Die Kreiswahlleitung hat darauf hingewiesen, dass die Öffnungszeiten der Wahlämter der einzelnen Kommunen „zwischen den Jahren“ zu veröffentlichen sind:
| Montag, 23.12.2024 | 8.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr |
| Freitag, 27.12.2024 | 8.00 - 13.00 Uhr |
| Montag, 30.01.2025 | 8.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr |
Während dieser Öffnungszeiten können die Wählbarkeitsbescheinigungen ausgestellt und auf den Formblättern für Unterstützungsunterschriften das Wahlrecht bescheinigt werden.