Am 15.02.2025 werden Steuer-Vorauszahlungen und Abgaben für das 1. Quartal 2025 fällig.
Es handelt sich um
| - | Grundsteuer A und B |
| - | Gewerbesteuer |
| - | Frisch- und Abwassergebühren |
| - | Müllabfuhrgebühren |
| - | Hundesteuer |
Bei Überweisung auf eines der gemeindlichen Konten ist darauf zu achten, dass das Kassenzeichen (im Bescheid oben links) angegeben wird.
Bitte sorgen Sie dafür, dass obiger Termin pünktlich eingehalten wird. Ansonsten wird nach Ablauf der Zahlungsfrist (1 Woche nach Fälligkeit) das Mahnverfahren mit entsprechenden Gebühren und Zuschlägen eingeleitet.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen sich um obigen Termin nicht zu kümmern. Die Abbuchung erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.