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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Gestaltung Innenteil Seite 3
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Steuer- und Abgabentermin

Am 15.02.2026 werden Steuer-Vorauszahlungen und Abgaben für das 1. Quartal 2026 fällig.

Es handelt sich um

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Grundsteuer A und B

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Gewerbesteuer

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Frisch- und Abwassergebühren

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Müllabfuhrgebühren

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Hundesteuer

Bei Überweisung auf eines der gemeindlichen Konten ist darauf zu achten, dass das Kassenzeichen (im Bescheid oben links) angegeben wird.

Bitte sorgen Sie dafür, dass obiger Termin pünktlich eingehalten wird. Ansonsten wird nach Ablauf der Zahlungsfrist (1 Woche nach Fälligkeit) das Mahnverfahren mit entsprechenden Gebühren und Zuschlägen eingeleitet.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen sich um obigen Termin nicht zu kümmern. Die Abbuchung erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.