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Poppenhausener Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsteils Gackenhof der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

Gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durchArt. 8 a des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (GVBI. S. 871)

Herr Michael Diegelmann hat sein Mandat als Ortsbeirat des Ortsteiles Gackenhof der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) niedergelegt.

Nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an seine Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Freien Wähler für die Wahl zum Ortsbeirat Gackenhof mit den meisten Stimmen.

Als Nachrücker gemäß oben genannter Bestimmung wird Herr Stephan Mihm, Gackenhof 34, 36163 Poppenhausen (Wasserkuppe), festgestellt.

Gegen vorstehende Feststellung kann gem. §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises (Ortsbezirk Gackenhof) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Manfred Helfrich, Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären; außerdem ist der Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Poppenhausen (Wasserkuppe), den 17.02.2023

Gemeindewahlleiter
Manfred Helfrich, Bürgermeister