Der späteste Zeitpunkt für den Antrag der Briefwahl ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Freitag, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr.
Die Beantragung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung. Bitte verwenden Sie dafür den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheines.
Der Antrag kann auch mündlich oder schriftlich gestellt werden, die Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gewahrt. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig.
In Ausnahmefällen kann ein Wahlberechtiger einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 23.02.2025, 15.00 Uhr beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wer für eine andere Person den Wahlschein/die Briefwahlunterlagen beantragt, muss die Berechtigung hierzu durch eine schriftliche Empfangsvollmacht nachweisen. Von einer derartigen Vollmacht kann allerdings nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Bevollmächtigte nicht mehr als höchstens vier Wahlberechtigte vertritt.
Der Wahlbrief muss am Wahltag, 23. Februar 2025 spätestens bis 18.00 Uhr bei der Gemeindebehörde eingegangen sein. Bitte beachten Sie dies bei Übersendung mit der Post.
Der Wahlbrief kann auch direkt im Rathaus (Wahlbüro) abgegeben werden.