Titel Logo
Neues aus Ensdorf
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der §§ 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung von der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt I S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.10.2022 (Amtsbl.I S.1296) hat der Gemeinderat am 15.12.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamt-betrag des Haushalts-plans einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

a) im Ergebnishaushalt

die Erträge

0

3.024.613

12.402.155

9.377.542

die Aufwendungen

0

214.721

13.963.153

13.748.432

der Saldo der Erträge und Aufwendungen

0

2.809.892

-1.560.998

-4.370.890

b) im Finanzhaushalt

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

560.510

560.510

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

1.046.550

1.046.550

der Saldo aus Investitionstätigkeit

0

0

-486.040

-486.040

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

0

486.040

486.040

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

0

333.745

333.745

der Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0

0

152.295

152.295

§ 2

Der bisheriger festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 6.500.000,- EUR.

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergeb-nishaushalts wird gegenüber der

bisherigen Festsetzung in Höhe

von

665.546 EUR

auf

0 EUR

neu festgesetzt.

und

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der

bisherigen Festsetzung in Höhe

von

16.727.791 EUR

auf

15.084.619 EUR

neu festgesetzt.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern gelten in der vom Gemeinderat am 03.03.2022 beschlossenen Fassung:

Steuerart

gegenüber 2021 v.H.

auf

v.H.

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

270

270

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

410

465

2. Gewerbesteuer

430

430

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 03.03.2022 beschlossene Stellenplan.

Ensdorf, den 16.12.2022
Gez.
………………………………………….-Siegel-

Jörg Wilhelmy

Bürgermeister

Bekanntmachung des 1. Nachtragshaushaltes 2022

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland - Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2022 hat folgenden Wortlaut:

Kenntnisnahme:

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2022 habe ich Kenntnis genommen.

Die 1. Nachtragssatzung 2022 der Gemeinde Ensdorf enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, sie kann bekanntgemacht werden.

St. Ingbert, 23.12.2022
Im Auftrag
gez. Thomas Kreusch (Siegel)

Auslegung des 1. Nachtragshaushaltes 2022

Der 1. Nachtrag zum Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 09.01.2023. bis einschließlich 16.01.2023 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.

Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.

Ensdorf, den 27.12.2022
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister

Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:

Nach § 12, Abs. 6, Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.10.2022 (Amtsbl.I S.1296) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Ensdorf, den 27.12.2022
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister