I. Einwohnerfragestunde
Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde und begrüßt dazu Frau Böhnlein aus Ensdorf sowie Herrn Straßel von der Saarbrücker Zeitung.
Frau Böhnlein interessiert sich für den Bebauungsplan Griesborner Straße/Provinzialstraße und möchte diesen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil mit verfolgen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beendet der Bürgermeister die Einwohnerfragestunde.
II. Sitzung des Gemeinderates
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates. Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß eingeladen und die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Verlauf der Sitzung
A) Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2023 |
Der Bürgermeister stellt fest, dass die Niederschrift über die 28. Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2023 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 26.07.2023 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 28. Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2023 werden keine Einwände erhoben.
Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 2: | Genehmigung der Niederschrift der 29. Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2023 |
Der Bürgermeister teilt weiterhin mit, dass die Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2023 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 17.08.2023 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2023 werden keine Einwände erhoben.
Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 3: | Einführung und Umsetzung des Ausführungsgesetzes zur USt. 2b |
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits in der Finanzausschusssitzung vorberaten und dem Verwaltungsvorschlag einstimmig mit Beginn zum 01.01.2024 gefolgt worden sei. Er merkt des Weiteren an, dass in der Finanzausschusssitzung bereits darauf hingewiesen worden sei, dass ein Beginn zum 01.01.24 nur dann möglich sei, wenn die Verwaltung dies auch umsetzen könne. Mittlerweile hätten sich seit dieser Sitzung jedoch Dinge ergeben, die eine Umsetzung unmöglich werden lassen. Insofern bittet er um das Einverständnis des Rates, eine Umsetzung zum 01.01.2025 vorzunehmen.
Herr Bickelmann, B90/Grüne, fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass auch die Umsatzsteuer in die Gebührenordnung erst zum 01.01.2025 weitergegeben werden könne.
Der Bürgermeister antwortet, dass der Rat dies ohnehin zu entscheiden gehabt hätte. Diese Entscheidung sei aber somit erst im nächsten Jahr zu treffen. Er erklärt, dass man entweder die festgelegten Entgelte beibehalte und dann davon 19 % Mehrwertsteuer abzuführen sei oder dass man auf die jetzigen Entgelte die derzeit gültige Mehrwertsteuer hinzuschlagen müsse. Eine Abführung von 19 % bei Beibehaltung der Sätze bedeute dann jedenfalls auch eine entsprechende Einnahmeminderung.
Herr Lauer, SPD, bittet darum, im nichtöffentlichen Teil über die Hintergründe informiert zu werden.
Herr Bickelmann, B90/Grüne, fragt nach, ob es keinen finanziellen Nachteil gebe, wenn das Verfahren nicht schon bereits im kommenden Jahr umgesetzt werde.
Der Bürgermeister verneint dies.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat verlängert die Übergangsregelung zur Optimierung in das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) bis zum 31.12.2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 4: | Wahl eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen |
Der Bürgermeister gibt Erläuterungen zur Verwaltungsvorlage.
Die Verwaltung schlage vor, die Leiterin des Hauptamtes Bärbel Schmitt zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin in geheimer Wahl zu wählen.
Sodann ruft der Bürgermeister die Ratsmitglieder nacheinander in alphabetischer Reihenfolge zur geheimen Wahl auf.
Nach Auszählung der Stimmzettel durch die Schriftführerin teilt der Bürgermeister mit, dass 19 Stimmzettel abgegeben worden seien und alle für Frau Bärbel Schmitt gestimmt haben.
Der Bürgermeister gratuliert Frau Schmitt, Verwaltung, zur Wahl zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf wählt nach den Grundsätzen des KSVG in geheimer Wahl Frau Bärbel Schmitt zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahl.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 5: | Vergabe von Bauleistungen Kanalsanierungsprogramm 2023 Ameisen-, Schlichterstraße und Bei Fußenkreuz |
Der Bürgermeister erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Verwaltungsvorlage.
Nachdem keine Wortmeldungen ergehen, lässt der Bürgermeister darüber abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanalsanierungsprogramm 2023“ an die Firma Hubert Wax GmbH & Co. KG, Saarlouis, zum Angebotspreis in Höhe von 453.955,25 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 6: | Vergabe von Bauleistungen Erneuerung Fenster Rathaus Ensdorf |
Der Bürgermeister gibt nähere Erklärungen anhand der Verwaltungsvorlage.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fensterbauarbeiten an die Firma Schreinerei Horst Feld zum Angebotspreis in Höhe von 126.374,67 € brutto.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 7: | Bebauungsplan "Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen" I. Abwägung der Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB, zur erneuten Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB II. Satzungsbeschluss |
Der Bürgermeister leitet in den Tagesordnungspunkt ein.
Er führt aus, dass sich zur vorliegenden Planung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert hätten, Bürgerinnen und Bürger hätten sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert. Er verweist in dem Zusammenhang auf die Synopse in der Verwaltungsvorlage auf Seite 58 ff. Er fragt nach, ob es Wortmeldungen dazu gebe.
An die eigens für diesen Tagesordnungspunkt anwesende Bürgerin gerichtet erklärt der Bürgermeister, dass sich gegenüber der Sachlage der letzten Sitzung nicht großartig etwas geändert habe. Er merkt an, dass man die Abholzung der Bäume leider nicht mehr rückgängig machen könne. Aber man habe in den Satzungsbeschluss eine Verpflichtung eingearbeitet, die einem potentiellen Eigentümer auferlege, dort wieder Anpflanzungen vorzunehmen. Darüber hinaus seien Einwendungen und Einlassungen des Landesdenkmalamtes, was die Höhen des Gebäudes entlang der Provinzialstraße anbelange, eingearbeitet worden.
Nach Zustimmung des Rates kommt Frau Böhnlein zu Wort.
Sie erklärt, sie sei vorerst zufrieden, wenn dort wieder eine Begrünung stattfinden würde. Ihr tue es immer noch in der Seele weh, dass es dort zu einem Kahlschlag gekommen sei.
Der Bürgermeister antwortet, dass sowohl der Verwaltung als auch dem Rat ebenfalls das „grüne Herz“ geblutet habe, als die Bäume gefällt worden seien.
Frau Woll, Verwaltung, gibt weitere Erläuterungen anhand des Lageplanes und bestätigt, dass um das Baufeld herum wieder begrünt werden solle.
Der Bürgermeister verweist auf die Vorgehensweise in der Abstimmung im Bauausschuss und fragt nach, ob es auch heute möglich sei, die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages zusammenzufassen.
Nachdem der Gemeinderat dem Vorschlag des Bürgermeisters zustimmt, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Zu I.:
Die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung wird beschlossen.
Die Verwaltung der Gemeinde Ensdorf wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Zu II.:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung der Gemeinde Ensdorf wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 8: | Umbau + Erweiterung Kita St. Marien Ensdorf Vergabe von Bauleistungen Feuerwehrzufahrt |
Frau Woll, Verwaltung, erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Verwaltungsvorlage.
Nachdem keine Wortmeldungen ergehen, lässt der Bürgermeister darüber abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Vergabe des Gewerks Feuerwehrzufahrt für die Maßnahme „Umbau + Erweiterung Kita St. Marien Ensdorf“ an die Firma Stroppel Hoch- und Tiefbau GmbH, St. Wendel, zum oben genannten Angebotspreis in Höhe von 154.072,50 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 9: | 3. Nachtragssatzung der Friedhofssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Ensdorf |
Herr Steffen, Verwaltung, führt den Tagesordnungspunkt anhand der Verwaltungsvorlage aus.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Gemeinderat beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in folgender Form:
§ 10
Umbettungen
Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. Auf § 33 BestattG wird verwiesen.
§ 11
Allgemeines
Die Grabstätten werden unterschieden in:
a. Reihengrabstätten
b. Rasenreihengrabstätten
c. Familiengrabstätten
d. Urnengrabstätten
e. Urnenrasenreihengrabstätten
f. Urnen-Steingrabstätten
g. Urnenbaumgrabstätte
h. Anonyme Urnengrabstätten
i. Ehrengrabstätten
§ 14
Familiengrabstätten
Bei erstmaliger Beantragung des Nutzungsrechts hat der Antragsteller gegenüber der Friedhofsverwaltung seine Berechtigung zu erklären, gleiches gilt bei der Übertragung des Nutzungsrechtes.
Der/die Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines/ihres Ablebens aus dem in Satz 3 genannten Personenkreis seine/ihren Nachfolger/in im Nutzungsrecht bestimmen und ihm/ihr das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Kann eine derartige Regelung nicht nachgewiesen werden, so gilt gegenüber der Friedhofsverwaltung der/die Besitzer/in der Verleihungsurkunde als Inhaber/in des Nutzungsrechts. Kann weder eine vertragliche Vereinbarung noch die Verleihungsurkunde vorgelegt werden, so gelten die Erben des/der verstorbenen Nutzungsberechtigten in der nachstehenden Reihenfolge als Inhaber/in des Nutzungsrechts:
die Ehefrau/der Ehemann
die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
die Kinder
die Eltern
die Geschwister
die Großeltern
die Enkelkinder
die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nach Maßgabe des § 7 Absatz 3 Nummer 3 b in Verbindung mit Absatz 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
die hierunter noch nicht genannten Erben
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. Diese Person kann zugunsten einer jüngeren Person aus der jeweiligen Gruppe auf das Nutzungsrecht verzichten. Dieser Verzicht ist unwiderruflich.
§ 15
Urnengrabstätten
Für Aschenbeisetzungen stehen Einzelurnen-, Einzelurnenrasen- Urnen-Stein-, Urnenbaum- und Familienurnengrabstätten zur Verfügung. Die Beisetzung ist nur unterirdisch gestattet. Unterirdische Beisetzungen haben in einer Tiefe von mindestens 0,80 m bis zur Oberkante der Urne zu erfolgen. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt § 8 (4) dar.
Urnenbaumgrabstätten werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit einer zu bestattenden Urne abgegeben.
Die Gesamtfläche, inklusive der Begrünung, wird von der Gemeinde angelegt und gepflegt. Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht gestattet. Die Grabstätte ist von jeglichem Grabschmuck freizuhalten. Lediglich auf der dafür vorgesehenen Fläche (Einfassung vor Stelen) können Kerzen aufgestellt werden.
Das Ausmaß des Kränze, die nur am Tag der Beisetzung abgelegt werden dürfen muss der Größe der hierfür vorgesehenen Fläche entsprechen.
Auf den Stelen werden der Reihe nach Metalltafeln zentriert befestigt, in die der Vor- und Zuname, Geburtsname und das Sterbe- und Geburtsjahr der verstorbenen Person eingraviert werden. Das Schriftbild ist einheitlich von der Gemeinde bestimmt, die Tafeln werden von der Gemeinde befestigt.
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre, danach wird die Grabstätte wiederbelegt.
§ 16
Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde.
Für Ehrengräber von Angehörigen der Bundeswehr gilt § 6a des BestattG.
§ 31
Inkrafttreten
Die 3. Nachtragsatzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Ensdorf vom 12. Oktober 2023 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 10: | Friedhofsgebührensatzung 1. Änderung |
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich hier um die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung handele und nicht wie in der Verwaltungsvorlage ausgewiesen um die 3. Änderung.
Herr Steffen, Verwaltung, verweist auf die Verwaltungsvorlage und gibt nähere Erläuterungen.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde erlässt folgende 1. Änderung des Gebührentarifs zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Ensdorf
1. Änderung zum Gebührentarif
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs in der Gemeinde Ensdorf
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs in der Gemeinde Ensdorf
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534) hat der Gemeinderat Ensdorf in seiner Sitzung vom 12. Oktober 2023 folgende 1. Änderung des Gebührentarifs zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen:
§1
Aufgrund der Neuschaffung des Urnenbaumgrabfeldes wurden unter der Position D folgende Nachträge vorgenommen:
D) Urnengräber
Nutzungsrecht
| h) Urnenbaumgrabstätte (15 Jahre) | 860,00 € | |
| 2. Grabaushub | ||
| f) Urnenbaumgrabstätte | 119,00 € | |
| 3. Pflege und Instandhaltung | ||
| d) Urnenbaumgrabstätte | 1.390,00 € | |
| 5. Beschriftung | ||
| b) Metalltafel Urnenbaumgrabstätte | 92,00 € | |
Die Ergänzung (1. Änderung zum Gebührentarif) tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 11: | Nachtrag zum Stellenplan 2023 |
Der Bürgermeister erläutert kurz den Tagesordnungspunkt. Er führt aus, dass im Zusammenhang mit der Einstellung eines Sachbearbeiters/einer Sachbearbeiterin für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Fall, dass eine Einstellung unbefristet erfolgen solle, die Kommunalaufsicht Wert darauflege, dass ein Nachtragsstellenplan gemacht werden müsse. Im Stellenplan 2023 sei zwar eine Stelle vorgesehen gewesen, jedoch nicht unbefristet.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister darüber abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
1. die Annahme des vorliegenden Nachtrages zum Stellenplan 2023 in den Teilen B und C.
2. die vorliegende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2023.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 12: | Anträge der CDU-Fraktion auf 1. Einladung des Landesbetriebs für Straßenbau zur nächstmöglichen Bauausschusssitzung, insbesondere zum Sachstand des Vorhabens Ostring Fraulautern 2. Entschärfung der angespannten Verkehrssituation vor der Bäckerei Europa |
Der Bürgermeister erteilt das Wort an die antragstellende Fraktion.
Herr Seger, CDU, erklärt zu 1., es sei allgemein bekannt, dass die Sperrung der L343 Fraulautern-Hülzweiler ein massives Verkehrsaufkommen in der Straße Bei Fußenkreuz mit sich gebracht habe. Diese Problematik werde die Gemeinde Ensdorf bei der Sanierung der Fraulauterner Brücke umso stärker treffen, was letztlich zu einem Verkehrschaos innerorts für mindestens drei Jahre führe. Er weist darauf hin, dass durch die angedachten Umleitungsverkehre der Rathauskreisel als Hauptschlagader des innerörtlichen Verkehrs komplett blockiert und lahmgelegt werde. Eine Entlastungsmöglichkeit sei die Realisierung des Ostrings bzw. der Durchstich zur B51 neu an dem neu gebauten Kreisel am Ostring. Daher sei es seiner Fraktion wichtig, vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und vom Ministerium Informationen zum aktuellen Stand zu bekommen. Ebenfalls erwarte man Auskunft über Möglichkeiten der Realisierung – insbesondere des Teildurchstichs - aber auch der der Gesamtmaßnahme Ostring. Er verweist auf mehrere neuralgische Punkte, die bei dem Umleitungsverkehr wichtig seien: Der Rathauskreisel, der laut LfS entsprechend ertüchtigt werden solle. Hier wünsche sich seine Fraktion die Vorstellung eines Konzeptes. Außerdem interessiere sich seine Fraktion für den Planungsstand, da für dieses Jahr noch ein Planfeststellungsverfahren zugesagt worden sei.
Als weiteren neuralgischen Punkt führt Herr Seger die Kreuzung an der Straße Bei Fußenkreuz auf. Er weist darauf hin, dass der LfS dort eine Ampellösung favorisiere, die wiederum zu Rückstaus in den Rathauskreisel und darüber hinaus führen werde. Deshalb halte seine Fraktion diesen Lösungsvorschlag für nicht machbar. Er bittet die Verwaltung um Erarbeitung eines Alternativvorschlags, der in dem Bereich einen Kreisverkehr ermöglichen solle.
Seine Fraktion könne sich einen Kreisverkehr wie in der Gemeinde Schwalbach vor dem Industriegebiet mit Aldi und Lidl vorstellen, damit der Flächenbedarf nicht so groß sei - diesen Vorschlag wolle die CDU-Fraktion gerne dem LfS unterbreiten.
Des Weiteren führt Herr Seger auf, dass noch die Themen „Bypass am Bauhauskreisel“ und „die Erschließung des Stahlwerkes Bous“ vom LfS ausstünden.
Abschließend bittet Herr Seger die Verwaltung, den Stand der Dinge aus ihrer Sicht kurz zu erläutern und in der nächsten Bauausschusssitzung ausführlich darzustellen.
Der Bürgermeister erklärt, der LfS habe mitgeteilt, dass sie auf die Verwaltung zukommen würden, sobald es etwas Neues geben würde. Die Verwaltung stelle in Frage, ob der Kreisverkehrsplatz vor dem Rathaus in der Lage sei, den Verkehr aufzunehmen, zumal zusätzlich noch eine Baustelle Stichwort „Lochbachverrohrung“ in diesem Bereich möglicherweise zeitgleich anstünde.
Bezüglich der geplanten Ampelregelung in der Straße Bei Fußenkreuz führt er aus, dass auch die Verwaltung diesen Vorschlag nicht für gut finde. Diese Ampelregelung sei jedoch angedacht, wenn die Fraulauterner Brücke saniert werde. Es handele sich dabei um keine endgültige Lösung. Man habe immer wieder im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bushaltestellen darauf hingewiesen, dass auch der aus Sicht der Verwaltung durchaus wünschenswerte Kreisel in diesem Bereich am Radius scheitern könnte.
Er sagt zu, beim LfS nachzufragen, ob es möglich sei, Vertreter in die nächste Bauausschusssitzung am 16.11.23 zu entsenden, um den Rat über aktuelle Dinge zu informieren.
Herr Seger, CDU, teilt mit, dass es in einer der letzten Bauausschusssitzungen um die Situation Fraulauterner Brücke und die damit einhergehenden Umleitungsverkehre gegangen sei. Seiner Fraktion gehe es in ihrem Antrag insbesondere auch um die Realisierung des Projektes Ostring. Dort sollte die Verwaltung nochmal aktiv nachhaken, um Druck zu machen.
Der Bürgermeister antwortet, dass er gerne den LfS zur nächsten Bauausschusssitzung einladen werde und dass es derzeit nichts Neues gebe. Er weist des Weiteren darauf hin, dass die Gemeinde in dem Bereich kein Flächeneigentümer sei. Ohne, dass die RAG als Flächeneigentümer des Duhamel-Geländes ihr Einverständnis gebe, passiere dort sowieso nichts.
Herr Seger, CDU, merkt an, der Flächenverbrauch an der Fläche Duhamel sei so relevant, dass die Gemeinde sich dort eine gewisse Wertschöpfung erhofft habe durch die Aktivierung des Gebietes und dort ein großer Bereich wegfalle. Er verweist in dem Zusammenhang auf ein Sitzungsprotokoll, in dem auf das Thema Flächenverbrauch nicht sonderlich eingegangen worden sei. Er habe keine Präsentation ersehen können, aus dem Grund wisse er nicht, ob das Thema detailliert behandelt worden sei.
Der Bürgermeister erklärt, dass der LfS dies in der letzten Sitzung begründet habe. Des Weiteren sei auch in der Veranstaltung, in der im Bauausschuss das Projekt vorgestellt worden sei, in einer alternativen Nutzung des Duhamel-Geländes zumindest ansatzweise davon gesprochen worden, warum dieser Flächenverbrauch so sein müsse.
Herr Greff, CDU, merkt an, dass es den meisten insbesondere um die Zeitschiene gehe, um den Flächenverbrauch Duhamel gehe es nur am Rande.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag der CDU als durchaus sinnvoll erachte. Er plädiere dafür, dass zuerst die Ostringerweiterung und dann erst der Umbau der Fraulauterner Brücke durchgeführt werden solle, so dass Ensdorf nicht den gesamten Verkehr von Saarlouis aufnehmen müsse.
Der Bürgermeister teilt die Meinung von Herrn Wilhelm, dass der Ostring viel früher hätte kommen müssen. Im Hintergrund und im Umfeld der Bemühungen für die Entwicklung von Duhamel spiele diese Frage zwingend eine Rolle. Natürlich würde die Verwaltung diese Dinge beleuchten und dem Rat als Paket mitteilen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schlägt der Bürgermeister verfahrenstechnisch vor, über diesen Teil des CDU-Antrages abzustimmen.
Nach erfolgter Abstimmung zu Punkt 1 führt Frau Bommersbach, CDU, aus, dass sich die Parksituation vor der Bäckerei Europa nochmals verschärft habe. Alle seien froh, dass es diesen Betrieb in Ensdorf gebe, jedoch weist sie darauf hin, dass es zwischen der Haltekundschaft und dem passierenden Radverkehr zur Interessenskollision komme. Entsprechend bitte ihre Fraktion die Verwaltung um Überprüfung, inwiefern es möglich sei, den Schutzstreifen an dieser Stelle auszusetzen und umzuleiten. Man verspreche sich hiervon eine Entspannung der Haltesituation und eine ungefährlichere und geschütztere Möglichkeit für die Fahrradfahrer. Des Weiteren bitte ihre Fraktion um Prüfung, was es für die Zuschüsse bedeute, die die Gemeinde für den gesamten Fahrradschutzstreifen erhalten habe, wenn dieser nun anteilig unterbrochen werde. Für den Fall, dass diese Zuschussfähigkeit nur als geschlossener Streifen in der jetzigen Form gegeben sei, bitte sie die Verwaltung um Erarbeitung von Alternativen, wie z. B. die Errichtung einer Parkbucht oder anderer Möglichkeiten.
Herr Becker, FWGE, teilt mit, dass seine Fraktion die Idee für gut befinde. Er ergänzt, er habe beobachtet, dass nachmittags oft keine Kundschaft im Laden sei, obwohl trotzdem Autos auf dem Fahrradschutzstreifen parken würden. Seiner Meinung nach würde es sich eher um Anwohner handeln, die dort parken würden.
Der Bürgermeister gibt Herrn Becker recht, dass es sich mitunter auch um Anwohner handeln würde, die dort parkten. Es sei nicht einfach, eine für alle befriedigende Lösung herbeizuführen.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, erklärt, dass seine Fraktion generell froh darüber gewesen sei, als der Fahrradschutzstreifen errichtet worden sei. So wie sich jetzt die Situation vor der Bäckerei Europa darstelle, sei dies absolut unbefriedigend, jedoch könne nicht wirklich etwas an der Situation geändert werden. Er merkt an, dass er generell den Antrag der CDU-Fraktion nicht schlecht finde, den Fahrradschutzstreifen evtl. durch die Nußgartenstraße umzuleiten.
Herr Lauer, SPD, teilt mit, dass seine Fraktion für Alternativvorschläge offen sei. Jedoch sehe seine Fraktion die Möglichkeit einer Umleitung von wenig Erfolg gekrönt. Er weist darauf hin, dass Fahrradfahrer, Fußgänger und auch Autofahrer generell immer den Weg des geringsten Widerstandes bevorzugten. Deshalb gehe er davon aus, dass selbst wenn der Fahrradschutzstreifen umgeleitet werde, die Radfahrer trotzdem weiterhin dort entlangfahren würden. Dies führe dazu, dass die Situation dann gefährlicher werde als sie es jetzt schon sei. Des Weiteren führt er aus, dass die Parkbucht vor der Bäckerei vielleicht maximal zwei Stellplätze beinhalten würde. Dabei gebe es im Umfeld genügend Parkmöglichkeiten, zu denen man allerdings ein paar Meter laufen müsse. Weiterhin komme hinzu, dass die Anwohner ebenfalls massive Probleme hätten, weil Einfahrten zugeparkt würden. Er weist nochmals darauf hin, dass seine Fraktion sich über jegliche Vorschläge von Seiten der Verwaltung freue, jedoch halte sie diesen Weg für wenig gangbar.
Frau Bommersbach, CDU, erwidert, dies erinnere sie an die damalige Diskussion, in der es um das Rechtsabbiegegebot in der Straße Am Pfarrgarten zur Provinzialstraße gegangen sei. Sie merkt an, dass sich viele Autofahrer nicht daran hielten. Dadurch habe sich die Situation zu den Hauptstoßzeiten entschärft.
Man solle den Fahrradfahrern eine alternative Wegeführung durch die Nussgartenstraße bieten. Sie befürchte, aktuell wie auch zukünftig, dass sich das Verteilen von „Knöllchen“ negativ auf die Bäckerei auswirke.
Herr Lauer, SPD, bezieht sich auf das von Frau Bommersbach aufgeführte Rechtsabbiegegebot in der Straße Am Pfarrgarten. Dort habe es sich nur um ein Schild gehandelt, wohingegen es sich im vorliegenden Fall um eine größere Aktion handele.
Der Bürgermeister merkt an, dass bestimmt auch jeder Fahrradfahrer eine besondere Meinung hierzu habe. Man müsse zwischen Ortskundigen und Ortsfremden unterscheiden. Jeder Ortskundige habe jetzt schon die Möglichkeit, den Weg durch die Nußgartenstraße zu nutzen. Selbst die wenigen Fahrradfahrer, die zum ersten Mal dort entlangfahren würden, müssten das sehen. Insofern könne er sich durchaus vorstellen, diese durch die Nußgartenstraße zu lenken. Er erklärt, als er den Antrag der CDU-Fraktion zu Punkt 2 gelesen habe, habe er das Gefühl gehabt, dass dem Fahrradfahrer der Schutzstreifen genommen werden, ihm jedoch an anderer Stelle mehr Sicherheit suggeriert werden solle. Er sei sich nicht sicher, ob dies tatsächlich angenommen werde. Er merkt an, dass die Verwaltung nicht unbedingt „Knöllchen“ schreiben wolle. Wenn die von der CDU vorgeschlagenen Maßnahmen auch perspektivisch die Situation vor Ort nicht verbessern, müsse die Überwachung des ruhenden Verkehrs tatsächlich intensiviert werden. Es sei auch unzulässig, auf dem Bürgersteig zu parken, denn es müsse gewährleistet sein, dass zwei Rollatoren nebeneinander dort passieren können. Er habe bereits intern den Auftrag gegeben, vor dem Bereich der Bäckerei Europa Poller aufzustellen, auch an dem Haus daneben, das der KEV gehöre. Er weist darauf hin, dass ein Verkehrsplaner in diese Sache involviert werden müsse. Er führt weiterhin aus, dass Frau Woll bereits darauf hingewiesen habe, dass die Breite für eine Parkbucht nicht ausreiche.
Frau Woll, Verwaltung, bestätigt, dass die Breite für einen Fahrradschutzstreifen und einen Parkstreifen nicht ausreiche. Sie weist nochmals darauf hin, dass die Verkehre in der Hauptstraße bekannt seien. Um zu eruieren, ob dort eine Parkbucht möglich sei, wie die verbliebenen Breiten seien bzw. was man noch an verbliebenen Breiten benötige, ob es zu gefährlichen Situationen komme, sei es sinnvoll, einen Verkehrsplaner zu involvieren. Man habe dort u. a. den Begegnungsverkehr LKW mit LKW oder Bus mit LKW.
Der Bürgermeister merkt an, dass er insofern seine Absicht umsetzen wolle, die Poller – sobald sie verfügbar seien - dann vor der Bäckerei und vor dem KEV-Objekt aufzustellen. Er gehe davon aus, dass sich niemand explizit mit vier Reifen auf dem Fahrradschutzstreifen plus die Fahrbahn stellen werde.
Darüber hinaus informiert der Bürgermeister, dass eine Mitarbeiterin der Verwaltung den Kurs für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgreich abgeschlossen habe und ab nächster Woche diesbezüglich zur Verfügung stehe.
Herr Greff, CDU, teilt mit, dass es in diesem Falle keinen „Königsweg“ gebe. An Herrn Lauer, SPD, gewandt, merkt er an, dass von Seiten der SPD-Fraktion kein aktiver Vorschlag gekommen sei. Aus seiner Sicht würden immer mal wieder Fahrradfahrer durch die Provinzialstraße fahren, aber einen Teil davon könne umgeleitet werden. Dies sei aus Perspektive seiner Fraktion mit all den Nachteilen, die aufgezählt worden seien, die beste Lösung.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, versteht die ein oder andere Ausführung nicht. Er erklärt, dass es sich um eine Gemeindestraße handele und um keine Hauptstraße. Dort herrsche ein LKW-Durchfahrtsverbot. Tatsächlich würden die LKW’s jedoch regelmäßig durchfahren und es würde niemand kontrollieren, da es seiner Meinung nach niemanden interessieren würde.
Der Bürgermeister fragt nach, wen er damit meine.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, antwortet, wer die Problematik auch immer zu kontrollieren habe, es würde niemand interessieren. Es sei nicht seine Aufgabe zu wissen, wer dies kontrollieren müsse. Dies sei Aufgabe der Ortspolizeibehörde. Er beklagt, dass das LKW-Durchfahrverbot nicht eingehalten werde. Weiter befürchtet er, dass sofern der Radverkehr auf dem Schutzstreifen beibehalten würde und diejenigen, die ortskundig seien, durch die Nußgartenstraße gelenkt würden, immer noch keine Sicherheit auf dem Schutzstreifen bestünde.
Der Bürgermeister teilt mit, dass er bislang die kritischen Einlassungen von den Fahrradfahrern bekommen habe. Er sei gespannt, wie die Reaktion der Fahrradfahrer beim Entfernen des Fahrradschutzstreifens sei.
Frau Woll, Verwaltung, ergänzt, dass in der letzten Bauausschusssitzung bereits darüber diskutiert worden sei, dass es sich um eine Gemeindestraße handele. Es handele sich bei Landesstraßen nicht um potenzielle Hauptstraßen. Auch die Provinzialstraße in Ensdorf sei eine Hauptverkehrsstraße – unabhängig davon, ob es sich um eine Gemeindestraße handele oder um eine Landesstraße. Sie gibt Herrn Wilhelm recht, dass es dort ein LKW-Verbot gebe, aber nichts desto trotz sei der Anliegerverkehr – genauso wie auch für den Busverkehr - auch für LKW’s erlaubt.
Herr Seger, CDU, zeigt sich überrascht bezüglich des Aufstellens von Pollern. Deshalb bittet er um eine kurze Sitzungsunterbrechung, der der Bürgermeister nachkommt.
Nach 6 Minuten wird die Sitzung fortgesetzt.
Frau Bommersbach, CDU, erklärt, dass ihre Fraktion an dem Antrag festhalte. Sie möchte sich für ihre Fraktion dennoch deutlich und scharf von dem Vorschlag abgrenzen, Poller aufzustellen. Dies würde für die Bäckerei Europa massiv geschäftsschädigend sein. Sie bitte die Verwaltung, den Fahrradschutzstreifen zu unterbrechen und durch eine Beschilderung für diejenigen, die gewillt seien, sich daran zu halten, eine sichere Alternative zu bieten.
Herr Becker, FWGE, fragt nach, von wie vielen Fahrradfahrern pro Tag eigentlich die Rede sei. Die Idee, dass die Fahrradfahrer an diesem Teilstück durch die Nußgartenstraße abgeleitet würden und der Fahrradschutzstreifen an der Stelle ausgesetzt werde, trage seine Fraktion mit. Jedoch gibt er zu bedenken, dass in Deutschland ein Rechtsfahrgebot herrsche. Als Autofahrer müsse man z. B. einen bis anderthalb Meter an einem Fahrradfahrer beim Überholen vorbeifahren. Von daher sehe er kein Problem, dem Antrag zuzustimmen.
Herr Lauer, SPD, befürchtet, dass die von der CDU vorgeschlagene Vorgehensweise mit hohen Kosten verbunden sei. Deshalb frage er sich, ob sich dieser finanzielle Aufwand überhaupt lohne. Seine Fraktion halte die Idee für wenig praktikabel, weil dadurch das eigentliche Problem nicht gelöst werde. Des Weiteren bezieht er sich auf die Aussage von Herrn Greff, CDU, und erklärt, nur, weil er eine Idee nicht für gut befinde, müsse man ja nicht immer einen Gegenvorschlag präsentieren. Die CDU habe in der Vergangenheit ebenso Anträge der SPD ohne passenden Gegenvorschlag abgelehnt. Er gebe aber zu, dass seine Fraktion zu diesem Problem momentan keinen adäquaten Lösungs-Vorschlag habe.
Herr Bickelmann, B90/Grüne, ergänzt, dass dort keine 500 Fahrradfahrer vorbeifahren würden, aber es sei morgens teilweise lebensgefährlich. Er selbst fahre öfter mit dem Fahrrad in diese Richtung, jedoch über den Leinpfad, da dies sicherer sei. Er befürworte eine Überprüfung durch die Verwaltung, welche Möglichkeiten es gebe.
Der Bürgermeister fasst die Diskussion zusammen, dass dem Grunde nach der Antrag der CDU nicht abgelehnt worden sei. Er fragt nach, ob Abstimmung darüber gewünscht werde.
Nachdem von Seiten der Fraktionen eine Abstimmung gewünscht wird, lässt der Bürgermeister über den Antrag abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Zu 1.
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, den Landesbetrieb und das Umweltministerium zum Thema Ostring in eine der nächsten Bauausschusssitzungen einzuladen. Sachkundige Vertreter sollen im öffentlichen Teil der Sitzung den aktuellen Stand zum Thema „Ostring“ vorstellen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Realisierung des Vorhabens vor der anstehenden Sanierung der Fraulauterner Brücke. Zudem soll erläutert werden, ob eine Teilrealisierung des Durchstichs von der „B51 neu“ zum neuen Kreisverkehrsplatz am RAG Gelände möglich ist und zu welchem Zweck der enorme Flächenbedarf zur Umsetzung des Vorhabens auf dem RAG-Gelände angemeldet wurde. Weitere Auskünfte sollen zu den im Antrag erläuterten Details gegeben werden.
Zu 2.
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung zu prüfen, inwiefern der Fahrradschutzstreifen vom Kreisverkehrsplatz „Am Schwalbacher Berg“ in Fahrtrichtung Bous bis zur Straße „Am Güterbahnhof“ entfernt werden und stattdessen der Radverkehr vom Kreisel über die verkehrsberuhigte „Nussgartenstraße“ bis zur Straße „Am Güterbahnhof“ und über diese zurück zur „Provinzialstraße“ geleitet werden kann. Dabei sollen neben der Machbarkeit insbesondere die damit einhergehenden Aufwendungen und die ggf. zurückzuzahlenden Fördermittel ermittelt und dem Gemeinderat vorgelegt werden. Dazu soll die Verwaltung auch mit dem Fördermittelgeber in Austausch treten. Des Weiteren wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Machbarkeit einer Parkbucht vor der Bäckerei Europa zu prüfen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen. Falls die geänderte Verkehrsführung für den Radverkehr nicht möglich ist, wird die Gemeindeverwaltung damit beauftragt, einen Alternativvorschlag zu erarbeiten, der die Verkehrssituation entschärft und für alle Verkehrsteilnehmer sichert. Dieser Vorschlag darf gleichzeitig nicht geschäftsschädigend für die Bäckerei „Europa“ sein.
| Abstimmungsergebnis zu 1: | einstimmig |
| Abstimmungsergebnis zu 2: | ja 13 (8 CDU, 3 FWGE e.V., 2 B90/Die Grünen)nein 6 (SPD) |
Somit ist der Antrag angenommen
| TOP 13: | Mitteilungen und Anfragen |
Schöffenwahl
Der Bürgermeister teilt mit, dass das Amtsgericht die Namen der gewählten Schöffen mitgeteilt habe. Da die Wahl öffentlich stattgefunden habe, gibt er die Namen wie folgt bekannt:
Heike Dorscheid, Dorothe Flesch, Sabine Kindel, Andreas Müller, Thomas Wilhelm sowie für das Jugendschöffengericht Michael Neyses und Dieter Rust.
Drohnen
Der Bürgermeister erteilt das Wort an Herrn Steffen, Verwaltung, bezüglich einer Anfrage von Frau Röhlen, CDU, in Sachen Drohnen in Wohngebieten.
Herr Steffen, Verwaltung, führt zu dem Thema Drohnen im Wohngebiet aus, dass es darauf ankomme, wie schwer die Drohne sei, welche Berechtigung der Drohnenführer habe, wie alt die Drohne sei, ob sie über ein Mikrofon oder eine Kamera verfüge usw. Generell könne gesagt werden, dass Drohnen nur auf Sicht geflogen werden dürfen, dies bedeute für diesen Fall, der Drohnenführer müsse sich in der Nähe der Drohne aufgehalten haben. Da das Fliegen von Drohnen in Wohngebieten mit Mikrofon oder Kamera nicht erlaubt sei und die meisten Drohnen über 250 Gramm wiegen, sei davon auszugehen, dass es im Regelfall nicht erlaubt sei.
Frau Röhlen, CDU, bedankt sich für die Ausführungen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Der Bürgermeister bezieht sich auf das „Hinweisgeberschutzgesetz“ und führt aus, dass die Gemeinden unter 10.000 Einwohner zwar befreit seien, die Gemeinde Ensdorf aber trotzdem eine Stelle einrichten wollte, an die sich Mitarbeiter der Verwaltung hinwenden könnten, um vertrauliche Hinweise weitergeben zu können. Man werde diese Frage interkommunal angehen. Vermutlich werde es so sein, dass diese Aufgabe beim Landkreis erfüllt werden solle.
Schwimmbad
Herr Greff, CDU, merkt an, es sei allgemein bekannt, dass seine Fraktion für den Erhalt des Ensdorfer Schwimmbades sei. Er erinnert, dass vor einiger Zeit über die Finanzierung eines Konzeptes Naturschwimmbad kontrovers diskutiert worden sei. Er führt aus, dass der Haushaltsansatz immer noch bestehe und dementsprechend für dieses Haushaltsjahr auch noch zur Verfügung stehen würde. Die Idee seiner Fraktion sei es, das Schwimmbad zu erhalten und attraktiver zu gestalten. Hierfür sollten die 25.000 € noch in diesem Jahr für die von allen Ensdorfern geliebten roten Stange verwendet werden.
Der Bürgermeister antwortet, dass er den Wunsch verstehen könne. Der Vorschlag, die Stange wieder aufleben zu lassen, sei nicht neu. Diejenigen, die schon länger in diesem Rat seien, würden sich bestimmt noch daran erinnern, dass dieser Vorschlag daran gescheitert sei, dass man ein statisches Problem mit der Befestigung bekomme. Die Stange sei nach 2012 entfernt worden; daraufhin sei vom Rat der Vorschlag eines Ersatzes gekommen. Der damalige Bauamtsleiter habe dies prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass man keinen Halt in dem porösen Mauerwerk bekomme.
Herr Greff, CDU, fragt nach, ob es richtig sei, dass man die Stange – unabhängig davon, ob sie aus Edelstahl oder verzinkt sei - nicht mehr links und rechts verankern könne.
Der Bürgermeister bestätigt dies. Zum einen habe man ein Problem mit der Mauer und zum anderen mit dem Boden. Insofern sei es ebenfalls schwierig, auf der Bodenplatte für eine entsprechende Verankerung zu sorgen.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, erklärt, dass die Stange auch dazwischen verankert gewesen sei und dass sie nicht über einen Winkel im Boden fest verdübelt, sondern im Fundament eingelassen gewesen sei. Dort bekomme man aber jetzt keinen Halt mehr.
Herr Zocchetti, SPD, erinnert daran, dass in seiner Kindheit Telegrafenmaste als Balken im Becken gewesen seien. Danach sei erst die rote Stange befestigt worden. Er schlägt vor, die 25.000 € z. B. für einen neuen Sonnenschirm für die Kinder im Planschbecken oder für eine Überdachung für die Rettungsschwimmer auszugeben.
Der Bürgermeister stellt klar, dass nicht 25.000 €, sondern lediglich 15.000 € im Haushalt veranschlagt seien.
Herr Greff, CDU, teilt mit, seine Fraktion plädiere jedenfalls dafür, den Haushaltsansatz für die Ausgestaltung des Schwimmbades zu verwenden.
Der Bürgermeister befürwortet die Idee, weist jedoch darauf hin, dass es sich hier um eingestellte Planungsmittel aus dem Ergebnishaushalt handele. Wenn nun das Geld für eine Stange, ein Spielgerät oder für sonstiges ausgegeben werde, bewege man sich über 1.000 € bei einem beweglichen Investitionsgut, was eigentlich aus dem Investitionshaushalt bezahlt werden müsste. Die vorgeschlagenen Verwendungen seien haushalterisch nach der kommunalen Haushaltsverordnung nicht möglich. 15.000 €, die nicht verausgabt würden, würden jedoch dem Haushalt der Gemeinde aber auch guttun.
Herr Becker, FWGE, teilt mit, er sei der Meinung, dass man dort neue Sockel betonieren könne. Weiterhin erklärt er, dass seine Fraktion nicht gegen eine Schließung des Schwimmbades sei, sondern sie habe immer geäußert, dass sich die Gemeinde das Schwimmbad nicht mehr leisten könne. Deshalb lehne seine Fraktion den Vorschlag ab. Er betont nochmals, dass seine Fraktion nicht gegen eine Schließung sei. Die Gemeinde könne sich schlichtweg ein solches Bad nicht mehr leisten.
Der Bürgermeister interpretiert den Hinweis so, dass die im Haushalt vorgesehenen 15.000 € dafür ausgegeben werden sollen.
Herr Becker, FWGE, antwortet, dass seine Fraktion dies ablehne. Er merkt an, dass beim Wertstoffhof seit Jahren der Edelstahl-Wasserpilz aus dem Schwimmbad liegen würde. Es sei damals behauptet worden, man könne dieses Teil nicht mehr in Betrieb nehmen, weil es keine Pumpe dafür gebe. Er schlägt vor, das Geld dafür zu investieren.
Der Bürgermeister erklärt, dass dieser ebenfalls nicht auf dem Beckenboden verankert werden könne.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, teilt mit, er plädiere dafür, im nächsten Investitionshaushalt Gelder für die Außenanlagen einzustellen. Er weist darauf hin, dass die 15.000 € im Ergebnishaushalt aufgeführt und auch dort zu verwenden seien. Weiter schlägt er vor, die Technik im Schwimmbad zu überprüfen, ob eventuelle Wartungen anstehen. Dort könnten die 15.000 € dann investiert werden.
Der Bürgermeister bittet die Fraktionen, sich in den nächsten Wochen darüber einig zu werden, ob überhaupt und in welche Richtung man gehen solle, dann werde die Verwaltung zum nächsten Werksausschuss einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Verwendung von 15.000 € im Badbereich unterbreiten.
Damit sind alle Fraktionen einverstanden.
Photovoltaikanlage Bergmannsheim
Herr Wilhelm, B90/Grüne, bezieht sich auf die Photovoltaikanlage auf dem Bergmannsheim, über die vor einigen Jahren bereits abgestimmt worden sei. Über die Coronazeit sei diesbezüglich nichts passiert. Er fragt nach, wie der Sachstand in dieser Angelegenheit sei.
Der Bürgermeister antwortet, dass er dieses Thema gerne im nichtöffentlichen Teil behandeln wolle. Er erklärt, der Grund, weswegen es dort nicht weitergegangen sei, sei nicht den Coronaumständen geschuldet.
Poller
Herr Seger, CDU, fragt nochmals nach, ob er es richtig verstanden habe, dass die Verwaltung die Poller vor der Bäckerei Europa trotz der Einlassung seiner Fraktion aufstellen möchte.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung als Ortspolizeibehörde das Recht dazu habe.
Herr Seger, CDU, fragt nach, ob der Bürgermeister dies auch vornehmen werde.
Der Bürgermeister antwortet, dass er sich dies vorbehalte.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet sich bei Herrn Straßel von der Saarbrücker Zeitung.