Verlauf der Sitzung
| TOP 1: | Genehmigung der Niederschrift der 37. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 07.05.2024 |
Der Bürgermeister stellt fest, dass die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 07.05.2024 den Ratsmitgliedern über die dipolis-app am 24.07.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 07.05.2024 werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 2: | Genehmigung der Niederschrift der 38. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 20.06.2024 |
Der Bürgermeister informiert, dass die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 20.06.2024 den Ratsmitgliedern über die dipolis-app am 06.09.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 20.06.2024 werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 3: | Vergabe von Leistungen Grundwasser im Stöckerweg |
Der Bürgermeister fragt nach, ob Einwände zum Beschlussvorschlag von Seiten der Ausschussmitglieder vorlägen.
Auf Bitte von Herrn Wilhelm, Grüne/Linke, erläutert Frau Woll, Verwaltung, die Verwaltungsvorlage und die vorgeschlagene Vorgehensweise des ELS Erdbaulaboratorium für die anwesenden Besucherinnen und Besucher. Ergänzend zu der Verwaltungsvorlage teilt Frau Woll mit, dass das Ingenieurbüro sowohl die Örtlichkeit als auch die Thematik sehr gut kenne.
Auf Rückfrage des Bürgermeisters, informiert Frau Woll, dass im Oktober mit der Erstellung des Gutachtens begonnen werden könne.
Herr Seger, CDU, bedankt sich bei der Verwaltung und fragt nach, ob das in der Verwaltungsvorlage aufgeführte Produktkonto benannt werden könne.
- Anm. der Schriftführerin: Zum Abschluss der Sitzung klärt der Bürgermeister auf, dass es sich bei dem Sachkonto 511100 um das Produktkonto Orts- und Regionalplanung handele -
Darüber hinaus spricht Herr Seger das Thema „Pumpenhaus“ an. Er bittet darum, in einer zukünftigen Bauausschusssitzung im öffentlichen Teil den EVS und evtl. auch die Katastrophenhelfer einzuladen.
Frau Woll, Verwaltung, informiert, dass beim EVS bereits von Seiten der Verwaltung bezüglich dieses Themas nachgefragt worden sei. Sie könne über die Ursachen im Bereich Stöckerweg berichten, womit eine Einladung von EVS und Feuerwehr obsolet sei. Eine Einleitung von Grundwasser in den EVS Kanal sei definitiv nicht möglich. Die Problematik beim Pfingsthochwasser habe sich wie folgt dargestellt:
Im Bereich vor dem Pumpwerk des EVS befinde sich ein Schacht, in welchen das Wasser des Grabens am Ende der Gärten des Stöckerweges fließe. Dieser Schacht besitze eine Rückstausicherung – die Gummilippe schließe sich bei Hochwasser und steigenden Pegel der Saar; dadurch werde vermieden, dass sich das Saarhochwasser in die Gärten drücke. Der Schachtdeckel sei durch die Druckverhältnisse bei dem Starkregenereignis an Pfingsten weggeflogen. Dies bedeute, dass immer dann, wenn die Pumpen beim EVS Pumpwerk angesprungen seien um das Hochwasser bzw. die Wassermassen in die Saar zu drücken sowie das Schmutzwasser hin zur Kläranlage, stets auch Wasser in den Graben über den offenen Deckel gelangt sei. Der Feuerwehr sei es gelungen, den Deckel durch Beschweren mit Sandsäcken zu sichern. Parallel hierzu habe die Feuerwehr eine Pumpenhaltung aufgebaut und das Wasser aus dem Graben sei in den Altarm geleitet worden. Mittlerweile sei der Schacht wieder ordnungsgemäß verschraubt worden. Ein Ingenieurbüro eruiere, inwiefern der druckdichte Deckel noch sicherer gemacht werden könne. Ebenfalls solle die Zugänglichkeit zum Schacht hin verbessert werden. Aktuell kläre die Verwaltung mit dem EVS ab, welche Seite zuständig sei.
Der Bürgermeister schlägt einen Ortstermin mit dem EVS im Frühjahr 2025 vor. Wenn Kapazitäten vorhanden seien, so könne interessierten Anliegern und Ratsmitgliedern die Funktionsweise des Pumpwerkes erklärt werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der zuständige Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen beschließt die Vergabe der Schritte 1 bis 3 der Planungsleistungen „Steigendes Grundwasser im Stöckerweg“ an das ELS Erdbaulaboratorium Saar, Riegelsberg, zur Angebotssumme.
1 - Es sollten zunächst die umfangreichen Daten der einzelnen Faktoren (Grundwasser,
Niederschlag, TWE-Brunnen, Kraftwerksbrunnen, Hochwasserschutzdamm, Neubau der
B51 und des EVS-Sammlers, Klimadaten der letzten 30 Jahre, Versickerungen, sonstige
Veränderungen im Untersuchungsgebiet) gesichtet und bzgl. der Auswirkung auf die
Grundstücke bewertet werden.
2 - Aus dieser Auswertung können bereits die wesentlichen Faktoren einer Beeinflussung der
Grundwasserstände des tiefen Grundwassers im Buntsandstein und der
Oberflächenwasserverhältnisse abgeleitet werden.
3 - Erstellung des Gutachtens mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten.
4 - Entscheidungsphase – wie weiter vorgegangen werden soll
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Wolf, Baumschutzexperte der Gemeinde Ensdorf, trägt zum Thema vor. Sein Bericht ist der Niederschrift beigefügt.
Herr Lauer, Einwohner im Stöckerweg, bittet um Wortmeldung. Der Bürgermeister weist auf die Geschäftsordnung hin, wonach Wortmeldungen lediglich in der Einwohnerfragestunde von Gemeinderatssitzungen legitim seien. Die Ausschussmitglieder sind nach Rückfrage des Bürgermeisters mit der Wortmeldung einverstanden.
Herr Lauer fragt nach, wer verantwortlich sei, wenn die Bäume umfallen würden, nachdem sie ein Jahr im Wasser gestanden hätten.
Herr Wolf, Verwaltung, verweist auf die Verkehrssicherungspflicht. Der Grundstückseigentümer sei verantwortlich, diese Gefahr zu beseitigen. Er erklärt weiter, dass Grundlage der Baumkontrolle der § 823 BGB sei, der besage, dass die Verkehrssicherungspflicht dem Eigentümer des Baumes obliege.
Auf den Hinweis von Herrn Lauer, dass der Eigentümer doch nicht dafür verantwortlich sei, dass der Baum im Grundwasser stehe, antwortet der Bürgermeister, dass vor diesem Hintergrund der Beschluss soeben gefasst worden sei. Ob die Gemeinde dafür Verantwortung trage, kläre nun ein Gutachter.
Herr Lauer möchte wissen, ob er als Eigentümer dann einfach die Bäume fällen dürfe.
Herr Wolf, Verwaltung, macht darauf aufmerksam, dass zuerst durch einen Gutachter festgestellt werden solle, ob von dem Baum überhaupt eine Gefahr ausgehe. Das Erhalten eines Baumes sei in jedem Fall kostengünstiger als das Fällen eines Baumes.
| TOP 4: | Vergabe Planungsleistungen Erneuerung Brücke beim Tennisheim |
Der Bürgermeister leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über und verweist auf die Beschlussvorlage. Im Zuge des Pfingsthochwassers sei die Brücke über den Lochbach im Bereich des Tennisheims stark beschädigt worden.
Herr Schütz, SPD, fragt nach, ob eine Kooperation mit der AWO oder ähnlichen Trägern wie THW möglich sei. Diese könnten beispielsweise eine Holzbrücke hinsetzen, welche dann auch evtl. kostengünstiger als die Betonvariante sei.
Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass das THW solche Arbeiten nicht mehr ausführe. Sie erklärt, dass verschiedene Möglichkeiten betrachtet werden sollen. In einem ersten Schritt solle erst einmal geprüft werden, ob es eine kleine Lösung gebe und ob eine Holzbrücke ausreichend sei.
Der Bürgermeister verweist auf die gängige Praxis in der Vergangenheit, Hilfsdienste wie THW oder auch die Luftlandepionierkompanie miteinzubeziehen. Die Gemeinde habe hier das Material gestellt und bezahlt. Er habe jedoch bereits an anderer Stelle schon einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund von Interventionen - wie z. B. von der Handwerkskammer wegen zu befürchtend entgehender Aufträge für die Handwerksbetriebe -, die Hilfsorganisationen in den letzten Jahren von solchen Aktionen bedauerlicherweise Abstand genommen hätten.
Herr Seger, CDU, stellt fest, dass die Gutachterkosten in Höhe von 10.000 € recht hoch seien. Seine Fraktion gehe davon aus, dass eine andere Vorgehensweise nicht möglich sei.
Im Bereich des Parks - Nähe Rathaus- seien ebenfalls 2-3 Fußgängerbrücken vorhanden, bei denen eine Stahlbetonbrücke über dem Bach angebracht sei. Er fragt nach Möglichkeiten, diese zu reproduzieren.
Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe und berichtet über eine der kostengünstigeren Lösungsmöglichkeiten, beispielsweise ein großes Rohr in den Bach zu legen, drüber zu schottern und dann ein Geländer anzubringen. Diese Punkte und die entsprechenden Kosten solle die Vorplanung nun klären.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der zuständige Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen beschließt die Vergabe der Planungsleistungen „Neubau Brücke über den Lochbach im Bereich Tennisheim“ an den günstigsten Bieter SBU Ingenieure GmbH, Merchweiler, zur Angebotssumme in Höhe von 9.594,11 € brutto.
| Abstimmungsergebnis: | ja 8 (CDU, SPD, Grüne/Linke) |
| enthalten 1 (FWGE e.V.) |
| TOP 5: | Vergabe von Bauleistungen Erneuerung Teilbereich Friedhofsmauer |
Die Nachfrage von Frau Speicher, CDU, ob dieses 15 m lange Teilstück durch den Bauhof erneuert werden könne, wird vom Bürgermeister verneint. Diese Möglichkeit sei angedacht gewesen; es gebe jedoch nicht die technischen Voraussetzungen. Nach Kosten-Nutzen-Analyse sei die vorgegebene Lösung die bessere.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorhanden sind, wird folgender Beschluss gefasst:
Der zuständige Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung eines Teilbereiches der Friedhofsmauer an die Fa. Bannweg Bau GmbH, Saarlouis, zum Angebotspreis in Höhe von 12.695,52 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 6: | Vergabe von Bauleistungen Unterrichtung nach § 61 KSVG Erneuerung Heizung Schützenhaus |
Der Bürgermeister erläutert kurz die Beschlussvorlage. Im Zuge des Starkregen-/ Hochwasserereignisses an Pfingsten sei der Keller des Schützenhauses überflutet worden. Neben Schäden an Schießstand, Innenausbau, Elektrik und Inventar sei auch die Heizung überflutet worden und demnach nicht mehr funktionsunfähig. Diese müsse nun erneuert werden.
Die Vergabe sei aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme gemäß § 61 KSVG bereits erfolgt.
Herr Wilhelm, Grüne/Linke, bittet den Bürgermeister, Details zu den Eigentumsverhältnissen zu geben.
Der Bürgermeister verweist auf einen bereits älteren Vertrag, der besage, dass die Gemeinde Eigentümer des Grundstücks sei. Das Grundstück sei dem Schützenverein für einen Zeitraum von 99 Jahren zur Nutzung übertragen worden. Das Objekt gehe auf die damalige Entscheidung des Gemeinderates der Großgemeinde Schwalbach-Bous-Ensdorf zurück, der Gemeinde einen Rasenplatz zu bauen. Genau in dem Trennbereich zwischen heutigem Rasen- und Hartplatz habe ein Schützenhaus gestanden, welches für den heutigen Rasenplatz habe weichen müssen. Im Nachgang sei der Vertrag mit „lockerer Hand“ gefertigt worden.
Es werden weitere Detailausführungen zum Vertrag von Seiten des Bürgermeisters vorgetragen. Zusammengefasst stellt dieser fest, dass laut Vertrag die Unterhaltung des Objektes „eigentlich“ dem Schützenverein obliege. Dies habe in der Vergangenheit auch gut funktioniert. Die Verwaltung sei jedoch bestrebt, den Verein bezüglich der entstandenen Schäden nicht allein zu lassen. Der Bürgermeister verweist auf die an das Innenministerium gemeldeten Gesamtschäden aus dem Pfingsthochwasser in einer Größenordnung in Höhe von ca. 680.000 € (Gemeinde inkl. Campingplatz). Insofern würden nahezu alle Mittel, die die Gemeinde aus dem Topf erhalte, auch in Sanierungsmaßnahmen investiert. Er verweist auf eine erste Tranche als Soforthilfe aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 80.000 €, welche der Innenminister an die Gemeinde übergeben habe. Der Minister habe aber auch darauf hingewiesen, dass die betroffenen Vereine einen Eigenanteil tragen müssten.
Herr Becker, FWGE e.V., fragt nach, ob bei den Schadensfällen eine Versicherung herangezogen werden könne. Dies wird vom Bürgermeister verneint.
Herr Seger, CDU, erkundigt sich, ob der Schützenverein 10 % der Kosten nun definitiv selbst tragen müsse.
Der Bürgermeister wiederholt, dass die Übernahme des Eigenanteils von Seiten des Vereins die Erwartungshaltung des Ministeriums sei. Hierzu müsse der Verein seine Finanzen offenlegen. Dies werde dem Schützenverein noch mitgeteilt.
Auf Rückfrage von Herrn Seger, CDU, warum der Bürgermeister jetzt nach KSVG 61 entschieden habe und nicht bereits in einer der Sitzungen, die seit dem Schadensereignis im Mai stattgefunden hätten, berichtet der Bürgermeister über das umfangreiche Procedere in einem solchen Fall und wieviel Zeit benötigt werde, um zu der jetzigen Entscheidungslage zu gelangen.
Hier hätten die Verantwortlichen des Bauamtes Frau Woll und Herr Hirtz gemeinsam mit dem Vereinsvorstand Herrn Heinen hinsichtlich einzureichender Nachweise sehr viel Zeit investieren müssen. Der Bürgermeister hält abschließend fest, dass es sich bei den Soforthilfen um einen formaljuristisch schwierigen Vorgang handele, der von der Reihenfolge her im Ablauf einzuhalten sei.
Herr Rust, SPD, fragt nach, ob für die Zukunft diesbezüglich Vorsorgemaßnahmen getroffen worden seien.
Der Bürgermeister erwidert, dass möglicherweise noch um das Haus herum weitere Maßnahmen getroffen werden müssen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen nimmt die Beauftragung der Firma Pirrung, Ensdorf, für die Maßnahme „Erneuerung Heizung Schützenhaus“ zum Angebotspreis von 15.966,11 € zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 7: | Genehmigungsantrag zur Errichtung und Betrieb einer DRI Anlage sowie eines Elektrolichtbogenofens (EAF) mit Nebenanlagen Stellungnahme der Gemeinde |
Frau Woll, Verwaltung, nimmt kurz Bezug auf die ausführlich ausgearbeitete Vorlage und informiert, dass die Gemeinde nur von der Luft-Thematik betroffen sei. Vor diesem Hintergrund sei die Stellungnahme der Gemeinde auch lediglich auf dieses Thema beschränkt.
Herr Wilhelm, Grüne/Linke, lobt die Förderung des grünen Stahls an der Saar durch die amtierende Bundes- und Landesregierung. Somit würden die Arbeitsplätze in Dillingen und Völklingen gesichert werden. Seine Fraktion unterstütze diese Maßnahme.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind, bittet der Bürgermeister um Abstimmung.
Der zuständige Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen stellt das gemeindliche Einvernehmen zur vorgelegten Genehmigungsanträgen für die geplanten Anlagen her.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 8: | Mitteilungen und Anfragen |
Baustellenbeschilderung im Ort
Herr Seger, CDU, bedankt sich für die zwischenzeitlich vorgenommenen Veränderungen der Beschilderung der Straßensperrung in Richtung Fraulautern. Er stellt fest, dass die Verwaltung leider erst spät auf die Beschwerden von Seiten der Bevölkerung und des Rates reagiert habe. Dies sei wohl wegen der personellen Unterbesetzung im Bereich der OPB (Ortspolizeibehörde) vorher nicht möglich gewesen. Die RAG als Auftraggeber habe jedoch auch länger gebraucht als man sich dies erhofft habe.
Künftig bitte er die Verwaltung darum, getroffene Maßnahmen besser zu kontrollieren.
Der Bürgermeister erwidert, dass die Verwaltung Aufträge an einen Verkehrsplaner erteile. Das Verkehrsplanungsbüro habe den Auftrag unzureichend umgesetzt.
Bahnhof und LfS-Sachvortrag zum Bauwerk 99
Herr Seger, CDU, bittet um Beantwortung weiterer Nachfragen:
1. Bezüglich des Sachstandes Bahnhof/Geländeankauf, fragt er nach, welche Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden seien.
2. Sowohl das LfS (Landesamt für Straßenbau) als auch das entsprechende Ministerium hätten die Zusage gegeben, zum Thema Brückensperrung in Fraulautern einen Sachvortrag in einer Ratssitzung zu geben. Er fragt nach, wann ein solcher Vortrag von deren Seite beabsichtigt sei.
Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass sich Verwaltung und LfS gemeinsam dazu entschlossen hätten, dem im Juli neu gewählten Gemeinderat einen Sachvortrag nach der Sommerpause zu geben. Aufgrund der überaus großen Tagesordnung an diesem Abend habe dieses Thema aus Zeitgründen nicht berücksichtigt werden können. Es sei geplant, dass das LfS in der nächsten Bauausschusssitzung Anfang November einen Sachvortrag erteilen solle.
Der Bürgermeister informiert zum Thema Bahnhof, dass es zwischenzeitlich einen Besprechungstermin mit dem Ingenieurbüro SBS Ingenieure gegeben habe. Ebenso habe es einen Termin mit verschiedensten Vertretern von Ministerium, Bahn etc. gegeben. DB Immo habe darauf hingewiesen, dass das Gelände im Bereich der Nussgartenstraße möglicherweise nicht verkauft würde, da dieses noch benötigt werde. Man habe von Seiten der Verwaltung der DB Immo daraufhin mitgeteilt, dass dadurch dann Projekte der Gemeinde behindert würden. Sobald belastbare Aussagen von allen Seiten vorliegen würden, werde die Verwaltung die Ratsmitglieder informieren.
Straßensperrungen
Herr Schütz, SPD, bittet um Auskunft, ob ausführende Bauunternehmen bei Straßensperrungen inzwischen auch die Meldung an die digitalen Navigationsdienste weitergeben würden und ob dies in den Verträgen mit aufgeführt sei.
Darüber hinaus bittet er um Sachstandsbericht über den Ausbau im Ort durch die DGF (Deutsche Glasfaser).
Frau Woll, Verwaltung, informiert, dass bezüglich der erwünschten Information „Meldung an Navigationsdienste“ voraussichtlich die OPB Auskunft geben könne.
Ausbau DGF
Der Bürgermeister teilt mit, dass er pauschal bestätigen könne, dass die DGF und die von ihr beauftragten Unternehmen sehr gut arbeiten würden. Durch die regelmäßige Kontrolle von Herrn Hirtz, Verwaltung, habe die Verwaltung die Situation im Griff. Das ein oder andere Schlagloch in der Straße sei vorhanden – zum weiteren Ausbau habe Frau Woll über Herrn Becker, DGF, nachfolgende Informationen erhalten.
Frau Woll liest die Information der DGF vor:
Übriger Bereich (gelb markiert) mit Karte der bereits ausgebauten Bereiche
„Der Ausbau wird aktuell von 2 Kolonnen realisiert und vorangetrieben. Aktuell sind bereits 976 Anschlüsse gebaut und ca. 120 „angeschlossen“. Bedeutet es sind ca. 34% realisiert vom ganzen Ausbau in der Gemeinde Ensdorf. Seit dieser Woche (KW 37) sind unsere Spleißer vor Ort um verschiedene Fasern zu konnektieren, wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind steht die sogenannte OTDR Messung an. Diese gewährleistet eine Durchgängigkeit des Lichts. Wenn die Messung erfolgreich war, steht dem Licht nichts mehr im Wege und die ersten Kunden, der o.g. 120, werden nach und nach aktiviert. Aktuell kann man davon ausgehen, je nachdem wie es klappt mit Terminvereinbarungen etc., dass pro Woche ca. 10-15 Haushalte aktiviert werden können. Die „Technik im Haus“ wird natürlich weiterhin zum Ausbau parallel mit gebaut, damit allen Kunden im Endeffekt die Leistung zur Verfügung steht. Die Asphaltarbeiten sind seit Anfang dieser Woche auch im Gange, so dass die provisorischen Schließungen wieder sauber und fachgerecht geschlossen werden.“
Sie endet, dass alles in allem die DGF sehr schnell auf Beschwerden reagiere.
Verkehrssituation Griesborner Weg
Herr Becker, FWGE e.V., stellt fest, dass im Bereich des Hasenbergs von Griesborn her kommend die Autofahrer noch immer zu schnell fahren würden. Erst ab der ersten Markierung mit den Barken werde dann abgebremst.
Bezüglich der Barken-Markierungen wolle er wissen, ob diese 16 schwarz-weiße Barken bis hin zum Kapellenweg 16 als endgültige Lösung fungierten.
Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass in einem ersten Schritt erst einmal überprüft werden solle, welchen Nutzen die Barken bringen würden. Im Anschluss daran solle eine Rückmeldung der Anwohner erfolgen, inwiefern diese Lösung praktikabel sei. Solle sich die Maßnahme bewähren, könne der Rat dann entscheiden, ob Blumenkübel aufgestellt werden sollten.
Herr Becker, FWGE e.V., verweist auf einen Ortstermin und einen Beschluss im Jahr 2023. Bereits in dieser Sitzung sei das Aufstellen der Blumenkübel und deren anschließende Bepflanzung beschlossen worden.
Der Bürgermeister bestätigt die Ausführung von Herrn Becker. Gleichwohl habe die Verwaltung die Zwischenlösung mit den Barken präferiert und auch bekannt gegeben. Die Verwaltung habe erst einmal abwarten wollen, ob der gewünschte Effekt durch diese „Inseln“ eintrete. Der von Herrn Becker angesprochene Abschnitt sei bei der Provisoriums-Lösung nicht berücksichtigt worden. Er schlage vor, dass das Ergebnis des Provisoriums abgewartet werden solle und die dann gefundene Lösung auch auf diesem Streckenabschnitt dann umsetzt werden könne.
Schild
Herr Herrmann, FWGE e.V., teilt mit, dass an der Schwelle am Hasenberg in Richtung Griesborn, ein Schild „Ende Zone 30“ stehe – danach komme die Schwelle. Er gehe davon aus, dass das Schild entwendet worden sei. Es sei nur noch der Pfosten vorhanden. Er bittet darum, das Schild evtl. mit dem Pfosten zu verschweißen, damit dies nicht nochmal entwendet werden könne. Dieses Schild habe man auch vor dessen Entwendung aufgrund des starken Bewuchses kaum wahrgenommen. Diesbezüglich bittet er um Kontrolle hinsichtlich eines Rückschnitts.
Bordsteinabsenkung
Herr Becker, FWGE e.V., bittet um Prüfung, ob die Bordsteine zwischen Altenheim und Edeka für Rollstuhlfahrer abgesenkt werden könnten. Die Verwaltung solle sich bitte ein Bild vor Ort machen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Bürgermeister beendet den öffentlichen Teil und leitet zum nichtöffentlichen Teil über.