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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Appell an alle Hundehalter und Hundeführer

Immer wieder kommt es zu Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot. Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen, in Parks und sogar auf Spielplätzen hinterlassen.

Bemerkenswert dabei ist, dass angesprochene Hundehalter zum Teil wenig einsichtig reagieren oder der Verwaltung gegenüber Reaktionen bekannt werden, bei denen Hundehalter den Eindruck vermitteln, man habe es auf sie abgesehen.

Besonders merkwürdig klingen da verschiedentliche Hinweise wie „Ich habe sonst immer ein Tütchen dabei“ oder noch weniger nachvollziehbar “Wir bezahlen doch schließlich Hundesteuer“.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass durch Hunde verursachte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Anlagen von den Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen sind. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport des Hundekotes mitzuführen (z.B. Tütchen). Hundekot ist Abfall und gehört in Ihre Restmülltonne oder in die an vielen Standorten unserer Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten. Das Zahlen der Hundesteuer rechtfertigt nicht die öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünanlagen als „Hundetoilette“ zu benutzen.

Es ist ein Ärgernis für uns alle, wenn öffentliche Flächen rücksichtslos verunreinigt werden. Der unerfreuliche Anblick und Gestank belästigt die Bevölkerung und erschwert dem Personal unseres Bauhofs erheblich sein Arbeiten.

Mir ist durchaus bewusst, dass es auch Hundehalter gibt, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde regelmäßig entfernen.

Dennoch veranlassen Offensichtlichkeiten des Nichteinhaltens dieser Selbstverständlichkeiten mich immer wieder dazu, einen entsprechenden Text im Nachrichtenblatt zu veröffentlichen.

Ich appelliere an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und hoffe, dass dieser Aufruf auch diejenigen erreicht, die es mit der Entfernung des Hundekots bislang nicht so genau nahmen.

Widerrechtliches Verhalten wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30,00 Euro, zuzüglich der Kosten notwendiger Reinigungsmaßnahmen belegt.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Wilhelmy