Liebe Hundebesitzer
Jeder weiß es, aber nicht jeder hält sich daran: Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Gemeinde zur Hundesteuer anmelden. Auch in Ensdorf ist dies so. Leider ist aufgefallen, dass nicht alle Hundehalter dieser Pflicht nachkommen. Nicht nur im Sinne der Steuergerechtigkeit, sondern auch sicherlich im Interesse derjenigen, die ihren Hund ordnungsgemäß angemeldet haben, ist die Hundeanmeldung notwendig.
Auch zur Probe und in Pflege gehaltene Hunde müssen bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Ich möchte Sie deshalb darum bitten, ihrer Verpflichtung als Hundebesitzer nachzukommen und ihren Hund, soweit noch nicht erfolgt, anzumelden.
Die Verwaltung rät dazu, eine womöglich versäumte Anmeldung jetzt schnellstens vorzunehmen. Hunde-Anmeldeformulare sind auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf www.gemeinde-ensdorf.de im Bereich Bürgerservice/Bürgerdienste Saar/Anträge online.
Die Hundesteuer ist übrigens durchaus bezahlbar: Für einen Hund im Haushalt beträgt die Steuer 75 €, bei zwei Hunden je 105 € und ab drei Hunden je 175 € im Jahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zeitlich begrenzt eine komplette Steuerbefreiung oder prozentuale Befreiung von der Hundesteuer gewährt werden.
Die Hundesteuersatzung ist ebenfalls über die Internetseite abrufbar. Auskünfte zur Hundesteuer und auch zur Hundebestandsaufnahme erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Mitarbeiterin des Steueramtes, Zimmer 101, Tel. 504-125.