Für die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts hat die Gemeinde jährlich einen Beteiligungsbericht gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zu erstellen. Mit dem Beteiligungsbericht soll ein Beitrag zur größeren Transparenz der Gemeindeverwaltung hinsichtlich der ausgegliederten Aufgabenerfüllung in Privatrechtsform geleistet werden. In diesen Bericht sind auch Eigenbetriebe, rechtlich unselbständige Unternehmen der Gemeinde, sowie Zweckverbände aufzunehmen.
Dieser Bericht ist dem Haushaltsplan nach § 1 Abs. 2 Nr. 10 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) beizufügen.
Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist separat in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
| 1. | Unternehmen, an denen die Gemeinde Ensdorf mit mehr als 50 % beteiligt ist: | |
| a) | Kommunale Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Ensdorf mbH & Co. KG (KEV) | |
| b) | Technische Werke der Gemeinde Ensdorf GmbH | |
| c) | Beteiligungsgesellschaft Ensdorf mbH | |
| 2. | Zweckverbände, an denen die Gemeinde Ensdorf Mitglied ist: | |
| a) | Zweckverband für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Ensdorf, Bous und Schwalbach | |
| nachrichtlich: | ||
| b) | Zweckverband Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (eGo –Saar) | |
| c) | Entsorgungsverband Saar (EVS) | |
| d) | Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (WFUS) | |
1. | Unternehmen, an denen die Gemeinde Ensdorf mit mehr als 50 % beteiligt ist: |
zu a)
Diese Gesellschaft besteht aus einem persönlich haftenden Komplementär, der Beteiligungsgesellschaft mbH und dem Kommanditisten Gemeinde Ensdorf.
Die kommunale Entwicklungs- u. Vermögensmanagementgesellschaft mbH & Co. KG dient dem Zweck, Aufgaben im Bereich der bauleitplanerischen, städtebaulichen, infrastrukturellen kommunalen Entwicklung, auch in Verbindung mit Erschließungs-, Gestaltungsmaßnahmen und ordnendem Flächenmanagement zu übernehmen; dazu zählen auch Erwerb und Vermarktung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Tätigkeiten des kommunalen Vermögensmanagements, treuhänderischer Erwerb von Vermögenswerten im Interesse der Kommune, Erwerb von Grundstücken und anderen Werten der Kommune, Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, sowie alle damit zusammenhängenden Finanzierungen, An- und Vermietung von Immobilien und deren Verwaltung.
Geschäftsjahr war das Kalenderjahr 2023. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde von Herrn Maas (THS Wirtschaftsprüfung GmbH) geprüft. Die Prüfung wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 18.12.2024 beschlossen. Der Bestätigungsvermerk wurde am 03.12 2024 uneingeschränkt erteilt.
Das Jahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von € 1.020.545,73 (Vorjahr T€ 1.053) in Aktiva und Passiva ab. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von
€ 7.250,95 ab.
Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 41,05 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Liquidität steht ausreichend zur Verfügung.
Voraussichtliche Entwicklung
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht zu erwarten; die Kommanditgesellschaft verfügt über ausreichendes Eigenkapital. Die Mieteinnahmen entsprechen dem Vermietungsstand. Sie konnten weiterhin relativ konstant gehalten werden. Die eigenverantwortliche Vermietung der Stellplätze auf dem Campingplatz sowie die Vermietung der Wohnungen an Flüchtlinge und andere Mieter schlagen mit T€ 181,6 zu Buche.
Bei gleichbleibendem Vermietungsstand in den Folgejahren bleiben auch die Mieteinnahmen aufgrund der in 2015 beschlossenen Mieterhöhung konstant. Die weitere selbstständige Führung des Campingplatzes lässt jährlich leichte Verbesserungen der Einnahmen erwarten, sofern es jedes Jahr erneut gelingt den Platz stärker auszulasten. Die allgemeine Kostensteigerung bleibt jedoch nicht unberücksichtigt und setzt parallel voraus, dass auch die Stellplatzgebühren - der allgemeinen Kostensteigerung folgend - entsprechend angehoben werden, was in den Jahren 2018, 2021 und 2023 angepasst wurde und für 2025 erneut geplant ist.
Renovierungen in der Haldenstraße 19 a-h stehen zurzeit nicht an. Lediglich bei Auszug von Mietparteien wird eine Grundrenovierung notwendig werden. In den vergangenen Jahren wurde bei der Unterkunft Haldenstraße 19h und Haldenstraße 19c eine komplette Renovierung durchgeführt. Auch im Jahr 2023 wurden nach Auszug der Mieter in der Provinzialstraße 118 Renovierungsarbeiten vorgenommen, die sich in den Aufwandskonten des Objektes sowie durch Aktivierung der Dachbodendämmung im Anlagevermögen widerspiegeln.
Schlichterstraße 22 und Haldenstraße 22a
Die Wohnung Haldenstr. 22 a -Erdgeschoss- steht weiterhin noch wegen Schimmelbefalls und Unmöglichkeit der Vermietung leer. Kosten zur Beseitigung der Ursachen würden ein Vielfaches des Mietzinses ausmachen und wären insoweit nicht rentabel. Das Mietobjekt steht nach wie vor zur Disposition, allerdings nicht mehr wegen einer Realisierung der Bahnhaltestelle im Bereich Markplatz, sondern für den sozialen Wohnungsbau. Hierzu wurden in 2023 erste Maßnahmen ergriffen, die das Objekt zum Leerstand bringen und somit einer anderen Nutzung zugeführt werden könnten. Dabei wurde in der Sitzung vom 18.01.2024 der Grundsatzbeschluss über die weitere Nutzung des Objektes Haldenstr. 22a gemäß Gesellschaftsvertrag der KEV Ensdorf GmbH & Co. KG gefasst, um der akuten Wohnraumnot unter Nutzung entsprechender Programme entgegenzuwirken. Auch wurde von der KEV ein Objekt in der Schlichterstraße 22 angemietet.
Im ersten Schritt ist die Mieterin aus der Haldenstraße 22a, 1.OG rechts zum 01.03.2024 in dieses Objekt Schlichterstraße EG komplikationslos umgezogen. Die Wohnung im 1.OG des Objektes Schlichterstraße 22 wurde erst zum 15.09.2024 an das Seniorenhaus St. Augustin Ensdorf GmbH vermietet, welches die Wohnung für zwei Auszubildende aus Indien benötigt.
Der Mieter aus Haldenstraße 22a, 1. OG links lehnt eine Verlegung in die Haldenstr. 19e ab, woraufhin ihm unter Beachtung aller gesetzlichen Gegebenheiten zum 31.01.2025 gekündigt wurde (Kündigungsfrist von 9 Monaten nach § 573c Abs. 1 BGB). Sollte der Mieter nicht zum Kündigungstermin ausziehen, wird man in das Klagefahren einsteigen. Parallel werden erste Gespräche mit geeigneten Ing. Büros bzw. Architekten bzgl. des Wohnraumprojektes nach genannter Maßgabe des Innenministeriums erarbeitet, um dann mit der SIKB Möglichkeiten der Finanzierung auszuloten.
Provinzialstraße 129
Wie bereits erwähnt steht seit 01.08.2024 die Unterkunft leer. Hier hat man aufgrund fehlender Krippe- und Kindergartenplätze zunächst eine Nutzung der Räumlichkeiten für sozialpädagogische Zwecke in Betracht gezogen. Diese Möglichkeit musste leider verworfen werden, da das Objekt nicht dem Kosten/Nutzen der potentiellen Mieter entspricht. Ein Umbau zur Nutzung durch die Gemeinde Ensdorf ist in den Anforderungen für Kinderplätze zu hoch. Die geplante gewerbliche Nutzung könnte nun umgesetzt werden, aber auch viele weitere Möglichkeiten sind zu erarbeiten und zu diskutieren. Ein Teilverkauf des Gebäudes ist weiterhin in der Überprüfung, da hierzu noch verschiedene Hürden genommen werden müssen. Entsprechende Erlöse, die die Gesellschaft gemäß Absprache mit dem Zuschussgeber (MfIBS) bis zum 31.12.2026 bei Verwendung zur Schaffung von neuem Wohnraum verausgaben darf, müssten bis dahin auf einem Festgeldkonto geparkt werden. In Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport werde nun jedoch nach anderen Möglichkeiten gesucht und weitere Lösungsansätze verfolgt.
Kronenstraße 16 und Stöckerweg 15
In diesen beiden Objekten Kronenstraße 16 und Stöckerweg 15 ist es zu großen Sanierungsstaus gekommen, da die beiden in 2016 gekauften -um der Flüchtlingsflut entgegen zu wirken- Objekte zwischenzeitlich durch die Mieter in Mitleidenschaft gezogen wurden. Im Objekt Kronenstraße 16 befindet sich ein Anbau, der mit jedem Unwetter weitere Blessuren erhält. Das dortige Flachdach konnte nur schwer und hinreichend abgedichtet werden, so dass sich Wasser und Schimmel im Inneren der Wohnung gebildet hat. Die beauftragte Dachdeckerfirma empfiehlt die Konstruktion zu erneuern. Auch im Objekt Stöckerweg 15 ist das Dach marode und nach Kostenvoranschlägen wird ein Betrag von ca. 36.000,- Euro notwendig sein. Allerdings muss über die Zukunft des Objektes Stöckerweg spätestens nach Auszug der Mieter nachgedacht werden. Das Haus befindet sich in einem äußerst desolaten Zustand.
Nachtragsbericht
Die seit Januar 2020 in Deutschland herrschende Corona-Pandemie, die zum April 2023 offiziell als beendet erklärt ist, hat keinerlei Auswirkungen. Auch der seit Februar 2022 herrschende Ukraine-Krieg bringt keine weiteren Flüchtlinge nach Deutschland. Allerdings haben die Preissteigerungen im Strom-, Wasser- und Heizkostensektor in 2023 erhebliche Auswirkungen gezeigt. Der Anstieg ist dramatisch. Die Kostensteigerung liegt gemittelt bei 26,23 % in diesem Bereich. Eine Prognose über den Geschäftsverlauf für 2024 und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist weiterhin schwer abzuschätzen. Es werden sich Umsatzrückgänge im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für das aktuell laufende Geschäftsjahr sicherlich weiter einstellen. Staatliche Hilfsinstrumente wie Kurzarbeit werden mangels der Erfüllung der Voraussetzungen derzeit nicht eingesetzt. Wir planen insgesamt mit gleichbleibenden Umsätzen und einem geringeren Ergebnis für das Geschäftsjahr 2025.
Im Bereich des Campingplatzes ist, wie bereits im Vorjahr, positiv zu verzeichnen, dass auch in diesem Jahr die Touristen-Camping-Stellplätze sehr gut genutzt wurden. Ebenso sind alle Dauer-Stellplätze belegt und die Einnahmen als stabil zu verzeichnen.
Organe der Gesellschaft:
Der Komplementär in der Rechtsperson der Beteiligungsgesellschaft mbH, der Kommanditist in der Rechtsperson der Gemeinde Ensdorf, vertreten durch den Bürgermeister
| Geschäftsführung: | Beteiligungsgesellschaft mbH in Person ihres Geschäftsführers Frau Anke Maurer, Kämmerin |
Dem Aufsichtsrat gehörten ab 04.07.2019 folgende Mitglieder an:
| Aufsichtsrats- vorsitzender | ALTMAIER | Manfred | CDU | Pharmareferent i.R. | |
| Mitglieder | ALTMEYER | Yvonne | SPD | Finanzbeamtin | |
| MASUREK | Andrea | FWG e.V. | Industriekauffrau | ||
| RUST | Dieter | SPD | Dipl.-Sozialpädagoge | ||
| SCHÜTZ | Oliver | CDU | Senior-Consultant | ||
| ab 15.04.2021 | SCHWARZ | Peter | CDU | Dipl.-Ing. Bergvermessung | |
| SEGER | Nikolas | CDU | Student | ||
| Stellv. Aufsichts-ratsvors. | WILHELM | Thomas | Bündnis 90/ Die Grünen | Meister f. Bäderbetriebe | |
| WILHELMY | Jörg | Bürgermeister | |||
| ZOCCHETTI | Michael | SPD | Rentner | ||
zu b)
Gesellschafter sind die Gemeinde Ensdorf mit einem Geschäftsanteil von 51 % und die energis GmbH, Saarbrücken mit einem Anteil von 49 %.
Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Betriebe und Einwohner im Gemeindegebiet Ensdorf mit Wasser. Geschäftsjahr war das Kalenderjahr 2022. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2022 wurde von der HLB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde am 29. Juni 2023 uneingeschränkt erteilt.
Das Stammkapital beträgt T€ 1.534 und wird von den Gesellschaftern wie folgt gehalten:
| Gemeinde Ensdorf | T€ 782 (51 %) |
| Energis GmbH, Saarbrücken | T€ 752 (49 %) |
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 56.411,- € (Vorjahr 68.212,65 €) ab.
Voraussichtliche Entwicklung
Im Wirtschaftsjahr 2024 ist weiterhin von einer stabilen Preislage auszugehen. Die geplanten Umsatzerlöse werden in Höhe von 1.163.589,- € angesetzt.
Der Erfolgsplan 2024 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 60.473 € aus.
Der Wasserbezug erfoglt auch in 2024 allein durch die energis GmbH.
Für 2024 sind Investitionen in Höhe von 368.000,- € geplant. Für die Finanzierung it eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 90.000,- € vorgesehen.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
| Erneuerung im Leitungsnetz | 200.000,- € |
| Hausanschlüsse | 159.000,- € |
| Zähler und Messgeräte | 8.000,- € |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.000,- € |
| Gesamt | 368.000,- € |
Die Finanzlage des Unternehmens wird weitgehend durch den Finanzierungsbedarf für Investitionen beeinflusst. Der Vermögensplan 2024 beinhaltet zur Mittelverwendung Investitionen in Höhe von 368.000€, Tilgung von Krediten von 21.500,00 € und eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter von 47.918,00 €. Zur Deckung dieses Bedarfs ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 90.000,00 € erforderlich. Außerdem stehen voraussichtlich Abschreibungen in Höhe von 201.546,00 € und ein Jahresgewinn in Höhe von 60.473,00 € zur Verfügung. Den geplanten Einnahmen aus empfangenen Baukostenzuschüssen in 2024 in Höhe von 41.600,00 € stehen im Jahresgewinn enthaltene Auflösungen von Altzuschüssen in Höhe von 17.739,00 € entgegen.
Aus Sicht der Geschäftsführung bestehen derzeit keine bestandsgefährdeten Risiken für die Gesellschaft.
Organe der Gesellschaft:
Geschäftsführung:
| WEILER WolfgangADAM Patrick | (TWE) (energis-Netzgesellschaft) | Sicherheitsingenieur M. Sc. |
Aufsichtsrat:
Aufsichtsratsvorsitzender:
| GREFF Volker | (Gem. Ensdorf) | Dipl. Verwaltungswirt |
Stellvertreter:
| MARTIN Wolfgang | (energis) | Dipl.-Ing. Versorgungstechnik |
Weitere Mitglieder:
| ALTMAIER, Manfred | (Gem. Ensdorf) | Pharmareferent |
| LAUER Christoph | (Gem. Ensdorf) | Lehrer |
| DIETRICH Daniel | (energis) | Wirtschaftsingenieur M. Sc. |
| WIILHELMY Jörg | (Gem. Ensdorf) | Bürgermeister ab 01.10.2019 |
| HARTZ Christiane | (VSE) | Dipl. Kauffrau Risikocontrolling |
zu c)
Die Beteiligungsgesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft „Kommunale Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft mbH & CO KG“ und haftet bis zur Höhe ihres Stammkapitals (T€ 25).
Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages die Beteiligung an der Firma Kommunale Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft Ensdorf mbH Co. KG und deren Geschäftsführung.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde von Herrn Maas (THS Wirtschaftsprüfung GmbH) geprüft. Die Prüfung wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 18.12.2024 beschlossen. Der Bestätigungsvermerk wurde am 08. Dezember 2024 uneingeschränkt erteilt.
Die Beteiligungsgesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von € 405,54 (Vorjahr € 439,84) ab. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt 85,50 %.
Die Vermögenslage ist durch die hohe Eigenkapitalquote geprägt.
Langfristig gebundenes Vermögen existierte zum Bilanzstichtag nicht.
Das Jahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von € 20.472,93 (Vorjahr € 21.102,83) in Aktiva und Passiva ab.
Voraussichtliche Entwicklung
Die Ertragslage, aber auch die Aufwendungen werden sich nicht wesentlich ändern, da sich auch das Geschäftsfeld nicht ändert.
Organe der Gesellschaft:
Gesellschafter ist die Gemeinde Ensdorf, vertreten durch ihren Bürgermeister
| Geschäftsführung: | Geschäftsführerin Frau Anke Maurer, Kämmerin |
Dem Aufsichtsrat gehörten ab 04.07.2019 folgende Mitglieder an:
| Aufsichtsrats- vorsitzender | ALTMAIER | Manfred | CDU | Pharmareferent i.R. | |
| Mitglieder | ALTMEYER | Yvonne | SPD | Finanzbeamtin | |
| MASUREK | Andrea | FWG e.V. | Industriekauffrau | ||
| RUST | Dieter | SPD | Dipl.-Sozialpädagoge | ||
| SCHÜTZ | Oliver | CDU | Senior-Consultant | ||
| SCHWARZ | Peter | CDU | Dipl.-Ing. Bergvermessung | ||
| SEGER | Nikolas | CDU | Student | ||
| Stellv. Aufsichts- ratsvors. | WILHELM | Thomas | Bündnis 90/Die Grünen | Meister f. Bäderbetriebe | |
| WILHELMY | Jörg | Bürgermeister | |||
| ZOCCHETTI | Michael | SPD | Rentner | ||
zu a)
Der Zweckverband für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Ensdorf, Bous und Schwalbach ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 108 Abs. 2 des KSVG. Am Stammkapital von 1.500,- € ist die Gemeinde Ensdorf mit einem Anteil von 303,- €, die Gemeinde Bous mit einem Anteil von 342,- € und die Gemeinde Schwalbach mit einem Anteil von 855,- € beteiligt.
Im Berichtsjahr 2023 oblag dem Zweckverband die unschädliche Beseitigung von Grünabfällen der Gemeinden Ensdorf, Bous und Schwalbach sowie die Annahme von Wertstoffen.
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresgewinn von 0,00 € (Vorjahr Jahresgewinn 0,00 €) ab.
Im Berichtsjahr wurden an die Gemeinden weiterhin die Aufwendungen für Grünschnittanlieferungen weiterbelastet. Das Ergebnis wird durch die Abrechnung gegenüber den Mitgliedsgemeinden ausgeglichen. Die nicht durch Entgelte von Dritten gedeckten Aufwendungen werden anhand der Einwohnerzahlen auf die Gemeinden verteilt.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde vom Wirtschaftsprüfer Markus Hafner geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde am 24. September 2024 uneingeschränkt erteilt.
Das Jahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 256.743,39 € (Vorjahr rd. T € 250) in Aktiva und Passiva ab.
Seit 2016 wurden durch den EVS die Verwaltungsgemeinkosten in der Abrechnung der Betriebskosten zur Führung des Wertstoffzentrums wieder in Höhe von 10 % des Zuschussbetrages übernommen. Diese Kosten reichen auch weiterhin nicht aus, um die Fremdleistungen zu decken.
Die Kalkulation vom Schreddern und Entsorgen des Grünschnitts wird seit 2020 durch den EVS vorgenommen. Durch Abrechnungsschwankungen und zeitnahe Abrechnungen sind die großen Unterschiedszahlungen in diesem Bereich vorprogrammiert. Dementsprechend wurde für das Schreddern und Entsorgen des Grünschnitts noch im Geschäftsjahr 2022 mit € 101.918,37 gerechnet, die rückwirkend in 2023 korrigierte Zahlen weisen für 2023 lediglich noch einem Betrag in Höhe von 32.756,41 € im Aufwand auf.
Die im Jahr 2022 hohe Nachzahlung der Zweckverbandsgemeinden muss nun zurückgezahlt werden.
Um die Lücke der Kosten der privaten Anlieferung zu kontrollieren, wurde im Wirtschaftsplan 2023 diesem Umstand Rechnung getragen und die Preise für die Anlieferung vom privaten Grünschnitt zum 01.04.2023 erhöht, mit der Hoffnung die Preissteigerung des EVS aufzufangen.
Die Personalkosten wurden den tariflichen Erhöhungen angepasst.
Auch die Bauschutt-Fraktion ist weiterhin Kostentreiber, an denen eine Korrektur notwendig war. Hier sind die Verluste stetig gestiegen (in 2023 der Vergleich Einnahmen zur Abfuhr in Höhe von 14.053,88 €).
Diese wurden für den Wirtschaftsplan 2024 neu kalkuliert und eine Preiserhöhung für die Anlieferung von Bauschutt in der Sitzung vom 21.11.2023 zum 01.01.2024 beschlossen (letzte Erhöhung der Anlieferung des Bauschutts im Dezember 2020)
Für die Fraktion des Sperrmülls und der Baumischabfälle ist der EVS in der Verantwortung. Hier hat der EVS eine Änderung der Sperrmüllentsorgung zum 01.01.2022 eingeführt. Die Auswirkungen haben in 2023 gezeigt, dass die Einnahmen über den Ausgaben lagen und somit erneut dem EVS einen Gewinn gebraucht hat.
Durch die Zentralisierung des Stoffstrommanagements sollen ab dem Jahr 2024 die bestehenden Probleme bezüglich der Zukunftsfähigkeit des „alten Systems“ gelöst werden und nach Meinung der Geschäftsführung des EVS stelle dies ein attraktives Angebot an die Standortkommunen dar, was zu einer erheblichen Entlastung aus fachlicher, kapazitiver Sicht sowie betreffend wirtschaftlicher Risiken für die betreffenden Standortkommunen führen wird.
Aufgrund einer Betriebskostenberechnung auf Basis der Zahlen aus 2022 wurde in der Sitzung am 21.06.2023 die Teilnahme an der Zentralisierung zum Stoffstrommanagement einstimmig zum 01.01.2024 beschlossen. Damit wird der EVS die Logistik- und Koordination der Stoffströme übernehmen sowie die Rechtssicherheit der Gewerke bei Neuvergaben und Ausschreibungen.
Aller Voraussicht nach wird dies jedoch keine Gewinnerzielung, sondern lediglich der Vorteil, den die Verbandsgemeinden weniger als Defizit-Ausgleich an den Zweckverband für Grünabfälle leisten müssen.
Beim Zweckverband verbleiben nur noch die Kosten des Grünschnitts und des Bauschutts. Auch die personelle Aufteilung der Kosten wird neu gerechnet werden. Es bleibt mit der Jahresrechnung 2024 erstmalig abzuwarten, welche Vorteile dieser Beitritt bringt. Sollte sich herausstellen, dass der Beitritt zum Stoffstrommanagement keine vorteilsbringende Lösung sein wird, wäre eine erneute Entscheidung zum Ausstieg aus dem Stoffstrommanagement zum 31.12.2026 möglich.
Organe der Gesellschaft:
Der Zweckverband wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt. Er beschäftigte im Jahresdurchschnitt 4,5 Mitarbeiter.
Die Verbandsversammlung setzte sich im Berichtsjahr aus 15 Mitgliedern, jeweils 5 Mitglieder aus jeder Gemeinde, zusammen.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung sind die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde „geborene“ Mitglieder.
Im Jahr 2023 setzt sich die Verbandsversammlung wie folgt zusammen:
| Verbands- vorsteher | LOUIS | Stefan | Bürgermeister |
| Mitglieder | |||
| Ensdorf | BICKELMANN | Dietrich | Wirtschaftsmathematiker |
| GÖRGEN | Jürgen | Lebensmittelkontrolleur | |
| NEY | Gilbert | Rentner | |
| SCHMIDT | Rosemarie | Sekretärin | |
| WILHELMY | Jörg | Bürgermeister | |
| Bous | FELLINGER | Jutta | Sozialversicherungsangestellte |
| HOSE | Helmut | Rentner | |
| SCHMITZ | Lars | Techniker | |
| RAUBUCH | Jörg | Hausmeister | |
| Schwalbach | NEUMEYER | Hans-Joachim | Bürgermeister |
| FLEURY | Rudolf | Rentner | |
| NENNO | Dieter | Industriekaufmann | |
| NADLER | Rosemarie | Apothekenhelferin | |
| TEUSCH | Yvonne | Finanzbeamtin | |
Die Verbandsmitglieder werden vom Gemeinderat der drei Gemeinden entsandt. Die Verbandsmitglieder bis auf die Bürgermeister beziehen für die Sitzung jeweils 15,- Euro. Insgesamt wurden 420,00 Euro ausgezahlt, da drei Sitzungen in 2023, am 28.02.2023, 21.06.2023 und am 21.11.2023 stattgefunden haben.
Die kaufmännische Abwicklung aller Geschäftsvorgänge erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Ensdorf. Die Leistungen der Gemeindeverwaltung Ensdorf werden in Rechnung gestellt.
Auch die technische Abwicklung erfolgt durch das Bauamt bei der Gemeindeverwaltung Ensdorf.
Die Auswirkungen der COVID19 Pandemie wurden sowohl 2022 als auch im Jahr 2023 nicht mehr angezeigt, da die Maßnahmen bereits im Jahr 2022 rückläufig waren und somit nur noch geringe Mehrkosten entstanden sind.
In der Gemeinde Schwalbach wurde in einer Stichwahl am 22.06.2024 mit Stimmenmehrheit Herr Markus Weber als neuer Bürgermeister gewählt. Dieser hat am 12.07.2024 die Amtsgeschäfte seines Vorgängers übernommen.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ergeben.
nachrichtlich:
| b) | Zweckverband Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (eGo–Saar) |
| c) | Entsorgungsverband Saar (EVS) |
| d) | Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (WFUS) |