Gemäß § 115 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl.I S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl.I S.204) hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohner der Gemeinde. Daher ist jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Bericht soll insbesondere dazu beitragen, auch die Erfüllung der aus dem kommunalen Haushalt ausgegliederten und rechtlich verselbständigten Aufgaben transparent zu halten.
Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens enthalten:
| a) | den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens, |
| b) | die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, |
| c) | in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. |
Beteiligungsberichte, die vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurden, können bei der Verwaltung im Rathaus der Gemeinde Ensdorf eingesehen werden. Die öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichts erfolgt in der Zeit vom 24.04. bis 02.05.2023 im Fachgebiet Finanzen, Haushalts- und Rechnungswesen, Zimmer 108 im Erdgeschoss des Rathauses, Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf.