Wer sich für die Nutzung eines o.g. Urnengrabes entschieden hat, muss gemäß § 15 unserer Friedhofsordnung folgende Regelung beachten: Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht gestattet. Die Grabstätte ist von jeglichem Grabschmuck freizuhalten. Lediglich auf der dafür vorgesehenen Fläche (Anmerkung: Abstellflächen am Rande des Sonnenfeldes und der anonymen Bestattungsfläche, bzw. Einfassung unmittelbar vor den Stelen im Baumfeld) können ausschließlich Kerzen aufgestellt werden.
Das Ausmaß der Kränze, die nur am Tag der Beisetzung abgelegt werden dürfen, muss der Größe der hierfür vorgesehenen Fläche entsprechen.
Ein Sammelsurium an Kerzen, Figuren, Gestecken, Grablampen, Kunststeinen … verunstaltet das einheitliche Erscheinungsbild dieser bewusst schlicht gedachten Form der Urnenbeisetzung.
Wir bitten die Nutzer dieser Urnenfelder, den „Schmuck“ umgehend zu entfernen.
Außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen platzierte Teile werden ab Mai vom Friedhofspersonal regelmäßig entfernt und entsorgt.