Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, I S 367) in der zurzeit gültigen Fassung ergeht wegen des diesjährigen Maifestes in Ensdorf folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Der Parkplatz am Marktplatz von der Auffahrt von der Provinzialstraße und der Parkplatz von der Einfahrt der Alten Schulstraße kommend wird anlässlich der Durchführung des diesjährigen Maifestes am Samstag, dem 30.04.2024, von 7:00 Uhr bis 24:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Im Bereich Provinzialstraße, parallel zum Marktplatz wird das Schild „Großveranstaltung“ aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.