Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, I S 367) in der zurzeit gültigen Fassung ergeht wegen des diesjährigen Maifestes in Ensdorf folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Der Parkplatz am Marktplatz von der Auffahrt von der Provinzialstraße kommend wird, anlässlich der Durchführung des diesjährigen Maifestes ab Freitag, den 28.04.2023 07:00 Uhr bis Sonntag, den 30.04.2023 24:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt werden.
Der Parkplatz von der Einfahrt der Alten Schulstraße kommend wird Sonntag, den 30.04.2023, von 7:00 Uhr bis 24:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Im Bereich Provinzialstraße, parallel zum Marktplatz wird das Schild „Großveranstaltung“ aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.